Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen überhaupt eine Rückforderung wegen der Verspätung auf dem Hinflug zu verlangen. Wenn die Ferien schön waren und ich mich erholen konnte, dann hätte ich die Verspätung spätestens am 1. Tag vergessen.
Ausserdem muss man es ja immer in Relation sehen ... was für ein Schaden ist entstanden und wie hoch war der Reisepreis? Da der Reisepreis nicht sehr hoch war und auch die Verspätung keinen bemessbaren Schaden verursacht hat, finde ich die 35,- EUR eigentlich angemessen. Es wurde kein Ferientag verpasst und die 35,- EUR reichen um sich in den 4 Stunden Verspätung (eine Entschädigung gibt es ja erst ab der 4 Stunde) zu verpflegen![]()
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Thema: Frage an Juristen: Entschädigung für verspäteten Abflug - welche Rechtsgrundlage findet Anwendung
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04.08.2010, 09:06 #8Gruss Wolfgang
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