Auch wenn es effektiv 8 Stunden gewesen sind, hat man ja erst ab der 4. Stunde überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz. Und 800 EUR finde ich nun mindestens genauso übertrieben wie die angebotenen 35 EUR wahrscheinlich zu wenig sind.
Dennoch muss man doch schauen was hat die Reise gekostet (130,- EUR pro Tag (und Person?)) und was für ein Schaden ist entstanden. Ich kann doch jetzt wegen 8 Stunden Verspätung nicht ernsthaft verlangen, dass mir die Fluggesellschaft 3 Tage von meinem Urlaub vergütet?
Edit:
Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Aber ich habe mir gerade die VO 261/2004, welche solche Fälle regelt, durchgelesen. Demnach hat man bei einer Verspätung keinen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 sondern "nur" Anspruch auf Erstattung oder anderweite Beförderung oder Anspruch auf Bertreuungsleistung. Die hier genannten 400 EUR würden aber unter Art. 7 "Ausgleichsanspruch" fallen.
Ergebnis 1 bis 13 von 13
Thema: Frage an Juristen: Entschädigung für verspäteten Abflug - welche Rechtsgrundlage findet Anwendung
Baum-Darstellung
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04.08.2010, 09:37 #13Gruss Wolfgang
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