Die Antwort wird Dir nicht viel nützen:
Prinzipiell ja, es kann alles vertraglich vereinbart werden, was nicht gegen die guten Sitten oder geltende Gesetze verstößt. Und solange Gewährleistung und Rückgaberecht nicht ausgeschlossen sind, hat man das Recht ohnehin.

Aber: Kein Privater, der einigermaßen Bescheid weiß, wird sich darauf einlassen und selbst bei vertraglicher Vereinbarung wird man im Falle eines Verfahrens - auf das es zwangsläufig hinausläuft - Probleme mit der Beweisführung bekommen, ohne notariell Beglaubigung, Begutachtung durch einen technischen Sachverständigen usw.

Daher, wie hier schon oft gschrieben und wie mans bei einem Auto auch machen würde: Zuerst selber anschauen und/oder anschauen lassen, dann kaufen!

LG, Alex