Wenn die Bußgeldstelle sicher ist, daß es nicht der Vater war, dann kommt ein Anhörungsbogen. In diesem muss man Angaben machen, und die müssen der Wahrheit entsprechen.

Es soll aber Leute geben.......


Wenn die Bußgeldstelle konkret den Vater als Fahrer verdächtigt und zur Kasse bittet, ist die Sache nach Zahlungseingang in der Regel erledigt. Als treuer Staatsbürger sollte man das aber richtigstellen.