Hallo in die Runde, ich hab mal eine Frage zur Zulassungsbeschrinigung I bzw. Fahrzeugschein.

Ich hab eine 125er GTS aus 2021 gebraucht gekauft und die ist nun heute morgen über einen Zulassungsservice zugelassen worden (bei uns gibt es erst Termine in 6 Wochen und ohne Termin darf man NICHT vorbeikommen, deshalb der Zulassungsservice).

Jedenfalls ist der Fahrzeugschein gleich wie der vorherige, außer das ich jetzt einen Vermerk drin habe „Gilt nur in verbindung mit der betriebserlaubnis“

Nun hab ich keine Betriebserlaubnis und wenn damit die COC gemeint ist, die schleppe ich ja nicht mit rum, weil damit, und mit dem Fahrzeugschein, kann ja dann jeder der den Roller mitnimmt, das Teil problemlos anmelden.

Meiner Ansicht nach gehört der Vermerk also nicht in die Zulassungsbescheinigung oder lieg ich falsch? Muss ich neben der Zulassungsbescheinigung noch etwas mitführen?

Vielen Dank vorab