RE: Mahnbescheid Einspruch
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
RE: Mahnbescheid Einspruch
Zitat:
Original von Mostwanted
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
Der Anwalt ist erst ab Montag zu erreichen. Wollte nur vorher mal ne Info haben. Mir hatte ein Geschäftsfreund gesagt das er bei so einem ähnlichen Fall vor Gericht alt ausgesehen hätte. Da hat sein Kunde Einspruch eingelegt gegen den Mahnbescheid. Er hat dann wiederrum einen Vollstreckungsbescheid beantragt und wieder eine Menge Gebühren bezahlt. Bei dem Gerichtstermin hat dann sein Schuldner seinen Ausweis gezückt und bewiesen das er ein anderes Geschlecht hat als im Vollstreckungsantrag. Und die Klage wurde abgewiesen.
Wegen eines Verfahrensfehler.
Kann das so aber gar nicht glauben.
RE: Mahnbescheid Einspruch
Ein neuer Mahnbescheid würde das Problem im Vorfeld lösen und ihn ärgern :D , aber dann legt er unbegründeten Einspruch ein. Wenn er PLEITE ist dann kannst Du dir die Mühe sowieso sparen.
Beweislast und Kosten warten erst mal auf den der in den Ring steigt.
In Deutschland geht es Schuldnern besser als Gläubigern.=(
Zur Geschichte deines Freundes:
Wenn jemand Einspruch gegen einen MB einlegt kann man aus diesem doch nicht Vollstrecken?????
RE: Mahnbescheid Einspruch
Hab mich gerade auch mal belesen. Dank Internet gibt das ja so schöne Seiten zum lesen.
Da sieht man wieder das Leute einfach um mit reden zu können , geistigen Dünnschiß von sich geben.
@ Mostwanted Dankeschön erst mal für deine Info
RE: Mahnbescheid Einspruch
Zitat:
Original von Waschi.1
...Wurde heute schriftlich informiert das mein (Ex) Kunde Einspruch eingelegt hat...
Sei froh dass er Einspruch einlegt - das heißt: es ist ihm noch nicht egal, er hat noch Geld.
Bedenklich wirds meist wenn sie keinen Einspruch einlegen ... dann gibts meist nicht mal mehr eine Quote ... =(
RE: Mahnbescheid Einspruch
Zitat:
Original von Mostwanted
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
Sehe ich auch so. Antrag nach § 319 ZPO und fertig.