Frage an die Steuerexperten
ich habe eine frage zum thema dienstwagen:
wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.
wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?
vielen dank!
RE: Frage an die Steuerexperten
Zitat:
Original von An der Alster
ich habe eine frage zum thema dienstwagen:
wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.
wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?
vielen dank!
Immer der innländische Listenpreis