Wettbewerbsverstoß durch Irreführung oder gar unlauterer Wettbewerb?
Mittlerweile frage ich mich, ob das Verhalten von Rolex nicht an unlauteren Wettbewerb grenzt oder ob es nicht sogar welcher ist. Irreführung sehe ich persönlich in jedem Fall gegeben.
Einige Konzessionäre, mit denen ich in den letzten Wochen gar Monaten gesprochen habe, klagen über die Lieferfähigkeit des Unternehmens Rolex. Keiner der Konzessionäre ist in der Lage Sportmodelle zu liefern oder hat etwas in den Auslagen. Rolex bewirbt diese aber aktiv, auch in seinen Verkaufsunterlagen.
Ich rede hier ja nicht von kurzzeitigen Lieferengpässen, sondern um eine bewusste starke Verknappung oder Nichtbelieferung eines Marktes oder mehrerer Märkte. Die Gründe dafür seien dahingestellt, die erschließen sich mir nicht.
Jeder Händler muss doch auch Ware, die er bewirbt, in ausreichender Menge verfügbar haben. Gilt dies nicht für einen Hersteller wie Rolex?
Wie seht ihr das? Insbesondere würde mich die Meinung von „Fachleuten“ hier interessieren.
Und bitte nicht abschweifen oder das Thema versemmeln.