Zitat:
Original von mr.zumwinkel
wichtig ist noch die et... (einpresstiefe)
lässt sich aber evt mit distanzscheiben ausgleichen(nur in eine richtung ;) )
ich denke mal es geht um zubehörfelgen:
dann bitte darauf achten, dass das fahrzeug in der abe bzw im gutachten aufgeführt ist.
bei ner abe muss nix eingetragen werden, beim gutachten schon - wenns kein teilegutachten sondern nur n traglastgutachten/bescheinigung gibt nur per einzelabnahme.
wenns gar nix dazu gibt, gibts meist auch keine eintragung-> keine betriebserlaubnis.
Manche Serienfelgen von anderen Herstellern kämen auch in Frage, das wären also keine Zubehörfelgen. Wie wäre es dann? :gut: