das verfahren wurde nicht eingestellt, sondern der staatsanwalt hat nach aussage meines anwaltes darauf verzichtet, eine verfolgung einzuleiten, da notstand offensichtlich ist. tierquälerei wäre nach strafrecht scheinbar eh nicht möglich gewesen, wenn, dann maximal wegen tierschutzgesetz.Zitat:
Original von RufusMücke
so schnell eingestellt??? :grb:Zitat:
Original von Essentials
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.