Dann sollten die Konzis halt auch die Uhren an Kunden statt an die Grauhändler verkaufen ;)
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Hallo,
Ja der Autokauf... Fahrzeugbrief ist doch meist auf der Bank.
Ja und beim Neuwagenkauf schon mal ins Kleingedruckte geguckt... nein?
Wird Zeit.
Kein Verkauf innerhalb eines Jahres an Privat.
Soweit mit dem Eigentumsrechten bei Neuwagen.
Gruß Stefan
Das wird genau niemanden abhalten, insb. nicht die von dir angesprochenen Personenkreise. Denn insb. diese Personen wissen wie der Hase läuft und im schlimmsten Fall verzichten sie halt auf ein paar Basispunkte Gewinn.
Nirgends steht, dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört. Aber es ist wohl allgemeiner Konsens, dass bei einem hochpreisigen und technisch komplexen Gut wie einer mechanischen Uhr ein entsprechendes Dokument (ob nun aus Plastik, Papier, Holz, Stein, was auch immer) des Herstellers dabei ist, welches im Defektfall den Garantieanspruch belegt.
Lustig. Ich wollte das gleiche schreiben.
Ich habe vor 2 Monaten den ersten Neuwagen bar gekauft. Davor ausschließlich gebrauchte und davor Neuwägen, aber nur geleast.
Da um das Fahrzeug ein großer Hype entstanden ist, und viele nicht so lange warten wollen, ich es aber überhaupt nicht eilig habe, habe ich ganz kurz überlegt gehabt es ohne Zulassung für ca. 10.000 eur mehr weiter zu verkaufen und mir selbes Fahrzeug noch mal zu bezsellen.
Bevor ich die Idee geäußert hatte holte mich mien Händler auf den Boden der Tatsachen zurück, da er den Brief direkt an die Zulassungsstelle sendete und die Zulassungsstelle anwies, dass der Brief an den Händler zurück gesendet wird.
Ich rief den Händler an und fragte nach, warum ich die Brief des bereits vollständig bezahlten Fahrzeuges nicht ausgehändigt bekomme.
Er teilte mir mit, dass ich den Brief vor ort mit Fahrzeug bekomme, weil ich das Auto nur bekomme, wenn ich das Fahrzeug auf meinen Namen (!) zugelassen habe.
Ich antwortete flapsig, dass ich das Auto gekauft und bezahlt habe, ohne Rabatt Gruppen zu nutzen, und dass ich mit dem Fahrzeug machen kann, was ich will. Vielleicht auch gar nicht zulassen.
Er verneinte dies. VW will eine Kopie vom Schein und Brief und das Auto gibt es nur bei Zulassung auf den Käufer.
Mir war es egal, weil ich mich sowieso schon entschieden hatte es zu nehmen.
Trotz allem hörte ich das zum ersten Male.
Da eh nachgefragt wird: es ist ein California Camper
Uhr gekauft in Monaco , es kam zu einem Garantiefall, Uhr bei einem Konzi in Deutschland abgegeben, dieser verlangte sofort die Garantiekarte, machte eine Kopie davon und schickte die Uhr nach Köln. Wohl dem der nach dem Kauf, wo auch immer, die Garantiekarte hat;)
lol - was ein Vergleich! Der KFZ Brief ist das Dokument, was den rechtlichen Eigentümer definiert. Das tut eine Garantiekarte nicht!
Wenn Du vergleichst, nimm bitte auch das Scheckheft, was im Handschuhfach liegt, denn mehr - im Vergleich - ist es nicht.
In beiden Fällen (Auto und Uhr) ist die Garantie (Leistung) im Lieferumfang enthalten und durch einbehalt, ist die Garantie ja nicht weniger eingeschränkt.
Wie auch immer, wäre gerne dabei, wenn die die, hier so laut schreien, dass dann auch beim Konzi tun. :bgdev:
Hihihhi. Alle Boomer-Sepkulanten die sich darüber aufregen hat man erfolgreich ausgesiebt. Chapeau an den Konzessionär; werde ich meinem auch vorschlagen.
Mich würde interessieren, ob der Konzi die Garantiekarten auch einbehält, wenn er die Uhren an einen Grauhändler vertickt? :grb:
in dem Thread steht so viel Halbwissen, Spekulation und eigene Interpretation, dass mir schon schwindelig ist.
@yourken: ich weiß ja wo die Garantiekarte ist, wenn sie der Konzi für 2 Jahre einbehält. Dann soll der die halt einscannen und wo auch immer hinschicken. Wo ist das Problem?
@BJH: den ein oder anderen hält das sehr wohl ab! Vielleicht nicht viele, aber diejenigen die einfach den schnellen Euro machen wollen und sich nicht weiter damit beschäftigen, schon.
You made my day !!Zitat:
Mich würde interessieren, ob der Konzi die Garantiekarten auch einbehält, wenn er die Uhren an einen Grauhändler vertickt?
Wurden bisher die Kärtchen ausgefüllt, wenn Uhren an Aufkäufer / Graue verkauft wurden ? Nein.
Die Aufkäufer werden nach wie vor mit "full sets" bedient.
Grüße, Schnauzer
In der Sekunde wo du das schreibst, schaue ich verwundert auf meinen Kfz Brief
https://up.picr.de/39357180iy.jpeg
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist der „Ausweis“ des Fahrzeugs.
Er enthält ausführliche Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Fahrzeugs. Wer das Auto fährt, muss den Fahrzeugschein dabeihaben. Denn bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer den Führerschein und den Fahrzeugschein vorzeigen. So kann das Auto identifiziert werden.
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs.
Er enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein. Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren. Nur zur Zulassungsstelle und zum Verkauf musst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung mitbringen.
Quelle: allianzdirect.de