Ich verstehe es auch so das Uhren generell als Hausrat gewertet werden. Wobei ich schon gespannt bin was mir meine Versicherung antwortet.
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Ich verstehe es auch so das Uhren generell als Hausrat gewertet werden. Wobei ich schon gespannt bin was mir meine Versicherung antwortet.
Ich nochmal mit einem kleinen Update. Habe gerade von meiner Versicherung die Bestätigung erhalten, dass zumindest alle aus Edelstahl gefertigten Rolex Uhren nicht als Schmuckstücke gewertet werden.
Ich habe ja auch so ne nette Bestätigung von meiner versicherung. Demnach sind die Edelstahlwecker genau der gleiche schnöde Hausrat wie meine Kochtöpfe - völlig wurscht, wie teuer die sind/waren. So weit so gut.
AAABER; Versicherungen sind ja extrem krativ, wenn es darum geht nicht leisten zu müssen. Hat jemand ne Aussage seiner Gesellschaft zu folgendem: in nahezu jeder höherpreisigen mechanischen Edelstahluhr befinden sich ja auch Komponenten wie z.B. Zeiger, Rotor, Indexe etc. aus Gold. Und streng genommen befinden sich ja auch noch ein paar Edelsteine, also die Lagersteine in dem Wecker - selbst wenn die synthetisch hergestellt sind und nur ein paar Cent kosten, sind es doch Edelsteine (Rubine). Das könnten die Versicherungen doch zum Anlass nehmen aus dem schnöden Hausrat wieder Schmuck/Wertgegenstände zu machen.
Weiß da jemand was zu berichten?
#112
uhr = uhr und kein schmuck.
egal mit was,egal aus was ....
In meiner Hausratversicherung steht unter der Auflistung für Wertsachen, die übrigens bis 50.000,00 EUR Versichert sind nachfolgendes:
Zu den Wertsachen zählen z. B.: Schmuck, Edel- steine, Taschen- und Armbanduhren, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Wertgegenstände aus Gold, Silber und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände.
Das ist doch eine klare Aussage, bisher sahen die Bedingungen für Wertsachen bei fast allen Versicherungen so aus:
1. Wertsachen sind
Bargeld;
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c genannte Sachen aus Silber;
sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Die hier zitierte Entscheidung OLG Koblenz 10 U 771/11 hat mir nachträglich zu Geld verholfen. Ich empfehle, sie einfach mal zu lesen, dann erübrigt sich so mancher Kommentar und manche Frage. Sie lässt sich recht einfach googeln und auch kostenfrei runterladen. Den ersten Teil kann man überspringen, dort geht es "nur" um die Frage, ob der Versicherungsnehmer nicht sorgfältig genug mit seinem Hausschlüssel umgegangen sei - an sich aber auch lesenswert. Interessant im übrigen auch, dass im konkreten Fall es sich nur um einen Hinweisbeschluss des Gerichts gehandelt hat; das hat jedenfalls schon genügt, die Versicherung zum Einlenken zu bewegen. Formelle Urteile, bei denen sie unterliegen, scheuen die Versicherungen wie der Teufel das Weihwasser. Jetzt lässt sich nämlich immer noch argumentieren: "Dazu gibt es aber kein rechtskräftiges Urteil!".
Beste Grüße
Hallo Uhrenfreunde,
Zufälligerweise war gestern unseren Versicherungsmann bei uns, unter anderem für die Versicherung der Uhren. Vielleicht ist es normalerweise etwas anders in Holland als in Deutschland aber bei uns war es so:
- In der Hausratversicherung sind Uhren nur bis € 4.000,00 versichert (das ist in Holland so ungefähr das höchste Betrag standard)
- Wenn mann Uhren versicheren möchtet dan geht das auf 2 Weisen:
1) Eine Erhöherung von der Hausratversicherung, die Uhren sind dann versichert aber nur im Haus, kostet ungefähr € 10,00 / Monat / € 10.000,00
2) Eine Kostbarkeitenversicherung, die Uhren sind dann welltweit versichert, auch für Schaden, Verlust, Raub, kostet ungefähr € 16,00 / Monat / € 10.000
Vielleicht ist diese Info für Eingen nützlich.
Schöne Grüsse,
Joep
Interessantes Thema, sollte auch so zunächst nur für EinbruchDiebstahl in der Hausratversicherung innerhalb des Versicherungsortes gelten.
Ein Post bringt es auf den Punkt: Hinweisbeschluss. Kein Urteil.
Unterschiedliche Versicherer, viele Versicherungsbedingungen, einige Unterschiede.
Was bleibt ist, dass keine Rechtsklarheit besteht, egal, was wer wie jetzt von welcher Versicherung sagt oder meint, in Versicherungsbedingungen regeln zu wollen. Grundsätzlich kenne ich es so, dass schon ein massiv gefertigter Goldteil der Uhr, z.B. polierte Innenglieder eines Armbandes, ausreichend ist, die Uhr zur Wertsache zu machen und damit eine bedingungsgemäße Regulierung auf Wertsachen auszulösen. Genau das sieht der Hinweisbeschluss anders. Bleibt der Charakter auf Zeitmessinstrument, bleibt die Uhr auch versichert innerhalb der normalen Versicherungssumme, Material egal.
Am Besten ist, man lässt sich von SEINER jeweiligen Versicherung bestätigen, dass die dokumentierten Uhren als mitversichert im Sinne der allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen gelten, entsprechend Ziffer XY AHB - oder was auch immer - in der Fassung von XX/YYYY. Ansonsten wird der Versicherer womöglich ein begründetes Interesse empfinden, den Rechtsweg bei Schaden zu beschreiten, unter Inkaufnahme eines langatmigen Obsiegens des Versicherten, naja, fast, alles bloß kein wegweisendes Urteil ... ;))
Also besser vor dem Schadenfall um einen entsprechenden schriftlichen Nachtrag zum Vertrag bemühen. Das erspart Zeit.
Fett von mir
Stopp: bei einer Vollgold-Uhr (wahrscheinlich auch Lederband) gilt bei den meisten (?, schaut in eure Versicherungsbedingungen) Versicherung folgender Einschluss in die Wertsachenklausel:
"Schmuck, Edelsteine, Perlen und alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber"
Eine Stahl/Gold-Uhr fällt m. E. nicht darunter. Eine Daydate schon.
Ist Vertragsbestandteil und meines Erachtens vom Gericht auch nicht "außer Kraft gesetzt", sondern es wurde der "Trick" der Versicherung, eine teure Uhr in die schwammige "Schmuck"-Definition "hineinzumogeln" verneint.
Jetzt kommt mein Beitrag dazu und wie meine Hausratversicherung beim Einbruch den Schaden abgewickelt hat.
Alle Stahluhren werden als Hausrat eingestuft und müssen zu heutigen Verkaufspreisen in voller Höhe bezahlt werden.
Sobald Platin, Gold oder Diamanten in den Uhren verbaut ist, ist es Schmuck. Hier gelten die Schmuckgrenzen je nach Vertrag.
Falls jemand einen sehr guten Anwalt braucht bzgl. Versicherungsrecht, kann er mir gerne eine PN schreiben.
die meisten genannten versicherungsbedingungen sind teilweise uralt und halten der heutigen rechtssprechung nicht mehr stand.
uhr=uhr,auch wenn die zeiger aus wg sind,die lünette aus wg ist .... das ist kein schmuck,wenn "in" der uhr verbaut.
http://haerlein.blog.de/2012/07/18/v...-ahr-14142693/
auch wenn es nur ein "Hinweisbeschluss" ist hat der Gültigkeit und die Versicherungen sind gefordert ihre bedingungen dementsprechend zu ändern.
jedoch das dauert und so lange wird es wohl immer erst streitigkeiten geben bis david oder goliath nachgibt.
und darauf hoffen ja versicherungen bekanntlich.
Die Versicherungsbedingungen müssen nicht unbedingt geändert werden. Entscheidend ist die Interpretation von "Schmuck" bei einer mindestens teilweise mit Edelmetall versehenen Uhr, und dazu hat ja nun das OLG Koblenz so deutlich gesprochen, dass jedenfalls meine Versicherung immerhin bei meiner 16013 - deren Verteilung von Stahl zu Edelmetall ich in diesem Forum nicht vertiefen muss - diese nicht mehr so wirklich und ganz unbedingt und jedenfalls ohne Rechtsstreit als Schmuck interpretieren wollte und dann doch mit Zaudern und Verhandlungsgetöse wenigstens die Hälfte vom Wiederbeschaffungswert einer vergleichbaren 116233 gelöhnt hat; freiwillig und ohne Klage. Wie es bei einer richtig fetten z.B. 118038 ausginge, wäre ich mir noch nicht so sicher. Die ist doch eher Geldanlage und für andere zum Bewundern - wie eben typisch Schmuck. ( Zwinkersmiley)
Beste Grüße
Hier nun die Aussage meines Versicherungsvertreters:
Uhren gelten im Normalfall nicht als "Schmuck" oder "Wertgegenstände", sondern zählen zum normalen Hausrat.
Das gilt für Stahluhren, egal in welcher Preisklasse. Anders verhält es sich mit Golduhren, diese zählen laut meiner
Versicherung als Schmuck und nicht mehr als Gebrauchsgegenstand. Bei einer Stahluhr mit Goldlünette und Edelsteinen
wird man auch eher von Schmuck ausgehen als vom Hausrat.
Wo die Uhren aufbewahrt werden, ist im Prinzip egal. Natürlich werde ich es einem evtl. Einbrecher nicht leicht machen und
die Uhrenbox in einem unversperrten Kästchen liegen haben, sondern in einem Tresor verwahren.
Wenn zB der Inhalt des Tresors auf 100.000,- EUR versichert ist, dann zählen aber die Gebrauchsgegenstände nicht dazu.
Soll heissen, ich kann Schmuck im Wert von 100k EUR und Uhren im Wert von 50k im Tresor lagern, im Schadensfall kommen
150k zur Auszahlung.
Rein Versicherungstechnisch ist es laut meinem Versicherungsagent völlig egal wo die Uhren in der Wohnung gelagert werden.
Bei einer ´normalen´Schadenssumme natürlich.
Ausschlaggebend ist da allein die Versicherungssumme. Wenn da alles passt, kann die Uhr auch ungeschützt auf dem Küchentisch liegen:D
Grüsse Jan
Im Grunde richtig. Aber wozu soll ich es einem Dieb leicht machen und eine teure Uhr nicht im Tresor verwahren (falls ein solcher vorhanden ist).
Ich hatte so einen kleinen Schranktresor. Der war sorgfältig aus der Wand gehebelt. Der Sachverständige von der Versicherung empfahl "kreatives Verstecken", so z.B. umgewidmeter Marmeladentopf oder Margarinedose im Kühlschrank. Tresore entfesseln beim Einbrecher ungeahnte Energie, und die Flex holt er sich im Zweifel aus der Garage oder sonst woher im Haus.
Ich wünsch' es niemandem.