Typischerweise bei 5 bzw 10 Jahren :D (Verjährung)
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Hihi.
Deshalb mache ich immer einen privaten Kaufvertrag.
Indem Du die Klausel "Frei von Rechten Dritter" einfügst?
Ja, vor allem wenn man sich diesen Thread in Erinnerung ruft: http://www.r-l-x.de/forum/showthread...ann-doch-nicht
(wohl leider ohne Bilder, aber man kann doch erahnen, worums geht)
Nö, aus dem Kaufvertrag sollte nur hervor gehen, dass Du die Uhr in Deutschland erworben hast, denn damit bist Du als Käufer nicht Zoll- oder Umsatzeinfuhrsteuerpflichtig. Die Steuerschuld geht nicht auf den Käufer über, die bleibt bei dem hängen, der die Uhr nach Deutschland eingeführt hat.
Oder sie aus Deutschland ausgeführt hat?!
Hallo,
ich hatte mit diesbezüglich mal an den Zoll gewendet, weil ich mit eine Uhr mit LC537 (Dubai) in D von einem Grauhändler kaufen wollte und mir nicht sicher war wie das mit dem Steuerkram so ist.
Fazit: Mit einer Händlerrechnung oder einem Kaufvertrag, welche den Kauf innerhalb des Schengenraumes und die Identität des Verkäufers nachweise, kann man die möglicherweise vorhandene Steuerschuld der Uhr auf den Händler/Verkäufer abwälzen.
Daher hab ich auch nicht eine Uhr gekauft, die mir von einem Forenmitglied angeboten wurde, weil dieser diese (nagelneue) Uhr von einem "bekannten" Grauen per Handschlag gekauft hatte und mir somit beim Weiterverkauf an mich, keine Rechnung hätte mitgeben können. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Letztendlich habe ich meine Uhr bei Marco von Kroonwatches gekauft und dieser hat mir auch wie vorher besprochen eine Rechnung mit der Seriennr. der Uhr ausgestellt. Damit bin ich nach dem Verständnis aus meinen e-Mail-Verkehr mit dem Zoll auf der sicheren Seite.
MfG
Szenario: Deutscher wohnt und arbeitet in Dubai, führt die Uhr aus und bekommt die Steuer zurück. Kommt wieder zurück nach DE und verkauft die Uhr hier ohne diese einzuführen. Somit kaufst Du eine Uhr, die in DE gekauft ist und ausgeführt wurde.
Es ist ansich ganz einfach.Egal welcher Lc,auch wenn es der von Timbuktu ist,wenn die Uhr in Deutschland gekauft wurde,egal von privat oder vom Händler und ich einen Beleg dafür habe,ist alles ok.
Die Steuerschuld lastet nicht auf der Uhr sondern auf dem "Importeur".
Als Beleg reicht z.B. eine Quittung mit der Gehäusenummer und den Daten von VK+K,ein Überweisungsbeleg mit eben solchen Daten,ein Bierdeckel,eine Serviette,Kreditkartenabrechnung ....
Es muss keine Rechnung sein,schon gar nicht mit der hier immer sehr häufig geforderten "ausgewiesenen Mwst",die gibt es meist noch nicht einmal vom Händler (nicht Konzi).
Und ein schriftlicher Kaufvertrag kann so ziemlich alles sein,wenn es mal ein Spontankauf auf dem Gäste Wc einer Kneipe ist sogar 1-2 Blatt Wc Papier.
Hauptsache Gehäusenummer und Daten vom K+VK.;-)
Für den Auslandsurlaub ausserhalb der EU vielleicht kopieren ;-)
Udo,
Danke für die Aufklärung - das reicht mir.
Kaufvertrag, indem nicht bestätigt werden muss, dass die Uhr korrekt verzollt ist, reicht :gut:
Ähm, nein! Im Gegenteil. In Deutschland ist Steuerhinterziehung für viele "gute Bürger" mit mal "falsch parken" vergleichbar ... macht jeder und ist ja nicht schlimm. In vielen Ländern wird das deutlich anders von der Bevölkerung gesehen. Und auch die Strafen sind dort deutlich höher. Auch wenn dort gewiss keiner gerne Steuern zahlt, ist man sich in anderen Ländern offenbar bewusst bzw. bewusster, dass das Sozialwesen ohne Steuereinnahmen nicht funktioniert.
Nö, ich habe fast 2,5 Jahre in den NL gelebt ... da sieht man das auch wenig entspannt, zumindest in dem Umfeld, in dem ich gelebt habe. Und meine Erfahrung in den USA waren ähnlich ... abgesehen von den Rednecks und denen, die komplett gegen den Staat sind, sieht man es da als "patriotische Pflichterfüllung" an, seine Steuern ordnungsgemäß zu zahlen ... 8o