Meiner Meinung nach ist das doch eindeutig eine Gefahrenabwehr und somit Notwehr!
Allein schon wegen der Frechheit des Hundehalters würde ich sofort Gegenanzeige erstatten.
Viel Erfolg und laß Dich nicht unterkriegen!
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Meiner Meinung nach ist das doch eindeutig eine Gefahrenabwehr und somit Notwehr!
Allein schon wegen der Frechheit des Hundehalters würde ich sofort Gegenanzeige erstatten.
Viel Erfolg und laß Dich nicht unterkriegen!
jepp heute würde ich auch gehen aber damals hatte man noch keine Ahnung. Ist doch gut ausgegangen, Aussage über den Anwalt und Dienstaufsichtsbeschwerde.Zitat:
Original von lactor69
Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten :D .Zitat:
Original von cardealer
ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.Zitat:
Original von lactor69
Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.
Dann hätte der druntergeschrieben: Unterschrift verweigert, im Ergebnis gezeichnet. Im Prozeß kommt der Polizist als Zeuge und bestätigt das Protokoll. Deswegen s.o.!Zitat:
Original von lactor69
Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten :D .Zitat:
Original von cardealer
ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.Zitat:
Original von lactor69
Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.
wenn Du -- wie ich geschrieben habe -- ins Protokoll gibst: "ich mache keinerlei Angaben" kann der unterschreiben soviel der will und bezeugen ebenso.
einen Kumpel von mir wollten sie vor Jahren mal vernehmen.... den haben sie 6-7 mal vorgeladen...
der hat denen was gepfiffen
schliesslich wurde er von einem Richter befragt.Er hat behauptete, daß dies sehr nett war; auf jeden Fall schon mal auf höherem Niveau :rolleyes:
ging doch um cardealers beispiel und er machte doch angaben, die dann anders protokoliiert wurden...Zitat:
Original von padis
wenn Du -- wie ich geschrieben habe -- ins Protokoll gibst: "ich mache keinerlei Angaben" kann der unterschreiben soviel der will und bezeugen ebenso.
einen Kumpel von mir wollten sie vor Jahren in Regensburg mal vernehmen.... den haben sie 6-7 mal vorgeladen...
der hat denen was gepfiffen
schliesslich wurde er von einem Richter befragt.Er hat behauptete, daß dies sehr nett war; auf jeden Fall schon mal auf höherem Niveau :rolleyes:
ach so; dann habe ich wegen Themaverfehlung einen glatten 6er verdient. Aber wenn schon, dann wenigstens einen offenen :D
ja genau jetzt erinnere ich mich ich glaube deswegen haben wir auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht damit das nicht passiert und festgehalten wurde das der Polizist hat versucht Druck auf mich zu machen.Zitat:
Original von RufusMücke
Dann hätte der druntergeschrieben: Unterschrift verweigert, im Ergebnis gezeichnet. Im Prozeß kommt der Polizist als Zeuge und bestätigt das Protokoll. Deswegen s.o.!Zitat:
Original von lactor69
Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten :D .Zitat:
Original von cardealer
ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.Zitat:
Original von lactor69
Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...
Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.
Mein Anwalt hat mir das damals so erklärt Beispiel:
Ich fahre mit 50km/h durch die Stadt.
Ausage bei der Polizei:
Zeuge: ich bin 50km/h gefahren.
Polizist: haben Sie auf den Tacho gesehen
Zeuge: weiss nicht mehr aber das habe ich im Gefühl
im Protokoll steht glaubt 50Km/h gefahren zu sein weiss es aber nicht
Ausage beim Anwalt:
Zeuge: ich bin 50 km/h gefahren
Anwalt: sie haben doch auf den Tacho gesehen
Zeuge: ja
in der Aussage steht ist 50km/h gefahren und hat auf den Tacho gesehen
Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen ;) Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !
...sehe ich genauso! :gut: DU hast einen zeugen, er nicht! Sofort Gegenanzeige und ruhig blut!Zitat:
Original von Donluigi
Gewinnst du ganz klar. Großer Hund, nicht angleeint,er hat keinen Zeugen, dein Hund ist verletzt, eigene Gesundheit in Gefahr, klarer Fall von Notwehr. Der andere kann froh sein, wenn sein Hund das überlebt.
:D Schönes Beispiel.Zitat:
Original von cardealer
Beispiel:
Ich fahre mit 50km/h durch die Stadt.
Ausage bei der Polizei:
Zeuge: ich bin 50km/h gefahren.
Polizist: haben Sie auf den Tacho gesehen
Zeuge: weiss nicht mehr aber das habe ich im Gefühl
im Protokoll steht glaubt 50Km/h gefahren zu sein weiss es aber nicht
Ausage beim Anwalt:
Zeuge: ich bin 50 km/h gefahren
Anwalt: sie haben doch auf den Tacho gesehen
Zeuge: ja
in der Aussage steht ist 50km/h gefahren und hat auf den Tacho gesehen
Fragt sich nur, welches Resultat näher an der Wahrheit ist :D .
Zitat:
Original von Essentials
Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen ;) Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !
dann erhol dich mal...und erzähl mehr von dem Päckchen...
Kommt aus dem schönen Wien, deshalb weiß ich nicht genau, wann es kommt - bekam noch nie was von den Ösis. Auf jeden Fall wurde es Dienstag abgeschickt. Freu mich... :]Zitat:
Original von Mawal
Zitat:
Original von Essentials
Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen ;) Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !
dann erhol dich mal...und erzähl mehr von dem Päckchen...
Vieleicht ein Sixpack Peppers Best? Pfefferspray Nachschub!
der Thread nimmt ein positive Wendung :gut: :gut: wenn das Päckchen da ist bitte Bilder :D :D
versprochen - aber dann wieder oben - bei den on topics.Zitat:
Original von cardealer
der Thread nimmt ein positive Wendung :gut: :gut: wenn das Päckchen da ist bitte Bilder :D :D
Hund Sache i.S. d. §§ 90ff BGB.
Deine Handlung zur Gefahrenabwehr -> § 228 Satz 1 BGB
=> Deine Handlung war NICHT widerrechtlich
=> Polizei=Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, juristisch überwiegend kaum oder schlecht ausgebildet, Vorladung muss nicht gefolgt werden
=> Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines Anwalts
=> In Deutschland äusserst man sich vor Kenntnis der Akte (Akteneinsicht durch RA) ganz grundsätzlich überhaupt nicht als Beschuldigter in einem Verfahren!
Alles klar? ;-)
Gruss
Prüfer
Ach und bevor ich es vergessen hätte... es gibt noch einen weiteren Grund, sich mit Polizisten (Hilfsbeamte der StA) nicht zu unterhalten...
Sie tragen überwiegend keine ROLEX ;-)
Gruss
Prüfer
Vielmehr Unsinn auf einen Haufen habe ich selten gelesen.. :weg:Zitat:
Original von Prüfer
Hund Sache i.S. d. §§ 90ff BGB.
Deine Handlung zur Gefahrenabwehr -> § 228 Satz 1 BGB
=> Deine Handlung war NICHT widerrechtlich
=> Polizei=Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, juristisch überwiegend kaum oder schlecht ausgebildet, Vorladung muss nicht gefolgt werden
= Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines Anwalts
=> In Deutschland äusserst man sich vor Kenntnis der Akte (Akteneinsicht durch RA) ganz grundsätzlich überhaupt nicht als Beschuldigter in einem Verfahren!
Alles klar? ;-)
Gruss
Prüfer
:gut: Ich wollte es nicht sagen.Zitat:
Original von rolexob Vielmehr Unsinn auf einen Haufen habe ich selten gelesen.. :weg:
Und das Schlimmste daran: Es ist gefährlicher Unsinn!
Also, wenn wir hier schon polemisieren und polarisieren, dass die Schwarte kracht, möchte ich aber doch folgendes anmerken:
Es gibt wahrscheinlich kaum weniger schräge Anwälte als Polizisten, liebe Leute.
Und Erstere kriegen für ihren Job, der mitunter alles andere als ehrenhaft ist, auch noch einen ganzen Haufen Kohle.
Ich will hier keine große Diskussion anschieben, aber ich kenne da genug Fälle, bei denen es nicht sonderlich um Recht und Gerechtigkeit ging. Ich denke aber, die große Mehrheit beider "Fakultäten" macht einen guten Job.
Ich hab immer noch meine Zweifel, dass die Polizei telefonische Vorladungen ausspricht...
.
Gruß
der
Georg