ups - falscher Faden - sorry
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ups - falscher Faden - sorry
Leider falsch.
Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.
Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung
Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, NUIR dem Händler, der MUSS (sofern in der EU gekauft) nachbessern… in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das ein Mangel seit Anfang an bestand (auch vielleicht versteckt), Händler muss das Gegenteil beweisen wenn er die Gewährleistung (wegen unsachgemäßer Behandlung z.B.) verweigern will.
Nach den ersten 6 Monaten MUSS im Problemfall der Kunde nachweisen das das Problem von Anfang an bestand, d.h. im Zweifelsfall ist in der Praxis nach 6 Monaten auch mit Gewährleistung Schluss, wenn der Händler nicht mitspielen mag…
Also hier:
Gewährleistung…
Wohin?
Auf die Kanaren zum Händler. Punkt.
Rolex kann wenn sie denn wollen das Ganze in Kulanz als Garantie übernehmen.
So wie ich es verstanden habe, wollte Rolex die Rechnung der Uhr....
Frage: Was hätte denn auf der Rechnung stehen müssen, damit sie den Schaden ohne Berechnung regulieren?
Udo, ich kann verstehen, worauf Du raus willst, und ja, vielleicht kann man es so sehen.
Aber wenn ich Deinen Ansatz weiterverfolge, wäre Rolex in der Pflicht, zu alte Uhren (das muss dann genau definiert werden) vom Konzi zurückzukaufen, oder ihm zu untersagen, diese mit einem Garantiezertifikat (aktuell abgestempelt) zu verkaufen. Die Marketingabteilung in Genf hätte dann die Aufgabe, dem Kunden zu vermitteln: Kaufen Sie weltweit unser Spitzenprodukt nur bei autorisierten Fachhändlern und achten Sie zusätzlich darauf, dass die ihnen angebotene Uhr nicht älter als X Jahre und X Monate ist. Na dann Prost! :dr:
Wenn keine gesonderte Vereinbarung mir dem Käufer getroffen wurde, ist Rolex (auch ohne den Weg über den Händler) in der Pflicht seiner allgemeinen Garantiezusage nachzukommen. Es kann NICHT vom Kunden erwartet werden, dass er sich über den Produktionszeitpunkt der Ware informiert.
Wenn dieses Versäumnis des Händlers nicht konform zur Geschäftspolitik oder den Vereinbarungen zwischen Konzessionären und Rolex ist, so muss sich Rolex mit dem Konzi auseinander setzen.(daher evtl. auch die Anforderung der Rechnung)
Eine solche Antwort von Rolex ist allerdings nicht nur hochgradig peinlich, sondern juristisch garantiert erfolgreich anfechtbar.
Wie gesagt; vorausgesetzt es handelte sich um einen regulären Kauf bei einem Konzi, ohne gesonderte Vereinbarung.
Wenn es wirkliche eine "Neuuhr" ist, hätte ich schon längst in Köln angerufen und mir den Sachverhalt erklären lassen.
Aber mich würde auf jeden Fall die Rechnung des Konzis zusammen mit dem Zerti interessieren, bevor hier noch weiter spekuliert wird.
Ich glaube Wir haben Uns über die mittlerweile 6 Seiten dem Punkt doch angenähert.
Für mich wäre das Fazit...Völlig egal was Rolex mit seinen Konzis vereinbart (und da scheint einiges im Argen zu liegen) der Kunde darf in keinem Fall der Leidtragende sein. Was ich über die letzten 3 Jahre allein in diesem Forum zum Thema Rolex Köln/Konzis/Rolex Genf gelesen, und auch selbst erfahren habe, ist einem Global Player in Sachen Uhren absolut unwürdig!!
Grüsse Jan
Dann muß man sich also bei einem Rolex Kauf demnach immer erst informieren, ob da schon vielleicht die 5-jahres Frist i.S.v. § 479 II 2 BGB abgelaufen ist ... na wie schön.
Ob die Verkäufer bei den Konzessionären überhaupt diesen Paragraphen kennen ?
Na ein Glück, dass bei meiner über das Forum gekauften WG Daytona bislang kein Schaden aufgetreten ist, sonst könnte ich mich wohl auch mit Rolex Köln rumnerven, zumal ich keine Rechnung habe, sondern nur die Garantiekarte.
Boris
...was mir genauso übel aufstösst ist die Tatsache das sich Rolex zu einem gewährten Rabatt äußert.
Das ist Sache zwischen Konzi und Käufer und geht Rolex imho überhaupt nichts an.
Daraus dann einen Grund zu konstruieren die Revisions-Kosten auf den Käufer abzuwälzen...
Unabhängig von jeglicher Rechtslage......Rolex Deutschland einfach mal anzurufen, halte ich für einen guten Weg. Und wenn alle Stricke reißen......Händler auf den Kanaren kontaktieren und um Zusendung einer Lünette bitten. Die Montage in D wird ja bezahlbar sein.
LG
Michael
Ganz so falsch war ich aber nicht. Die Gewährleistung ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer, ich hatte nirgends Rolex bzw. den Hersteller genannt.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Im Grunde bist du doch der Dumme, wenn du dir beim offiziellen Händler was kaufst, was bei dem im Lager lag.
Absolut. Ich habe nur das geäussert, was ich mir vorstellen kann, das in den Köpfen dort vorsich geht.
Ich bekenne mich hier auch öffentlich als RABATTKÄUFER. Muss nicht der letzte Cent sein, ich jedoch sehe auch keinen Sinn darin bei einem Konzi um vielleicht 1000,- zu feilschen, wenn es doch soviele nette Forumskonzis gibt.
Stellt euch aber mal bitte vor - Deutschland ist bestimmt ein Land mit sehr vielen Rolex Kunden, Kunden die eben SO WIE ICH AUCH, nicht-LC100 Uhren bevorzugen. Sagen wir mal 25% der Kundschaft.
Da muss ein Mitarbeiter nur mal einen schlechten Tag haben und schon bewegt man sich auf einer Gratwanderung zwischen offensichtlichem Recht und irgendwelchen AGB Spitzfindigkeiten.
Ich KANN das u.U verstehen, wünsche dem TS jedoch wie gesagt, dennoch Glück und ein gutes "Händchen" am Telefon.
Von Rabatt steht ja nichts in dem Schreiben. Rolex spricht von einem "Sonderpreis" :op:.
Den könnte Rolex aber dem Konzi für den Abverkauf älterer Lagerware gemacht haben.
Dann ergäbe auch das Schreiben, meiner Meinung nach, wieder einen Sinn.
Hallo, auf welcher der Inseln wurde die Uhr gekauft? Sollte es auf Teneriffa sein, kann ich gerne behilflich sein!
Schöne Grüße von Teneriffa
Das ist doch mal wieder ein starkes Angebot! Das Forum rockt!
Hallo Teneriffa, wenn Du "Gran Canaria" heißen würdest, könntest Du wohl eher helfen, die Uhr wurde in Maspalomas Gran Canaria gekauft.
In diese Richtung habe ich ja auch schon argumentiert. Das müsste dann aber auch auf der Kundenrechnung in irgend einer Form vermerkt sein UND der Kunde hätte vor dem Kauf über die Garantie-Konsequenzen (sollten diese rechtlich tatsächlich in einem solchen Fall Bestand haben) aufgeklärt werden müssen.
stimmt genau. Ist beim Fahrzeugverkauf älter 1 Jahr als Lagerwagen- oder Aktionsfahrzeuge genauso.
Entspricht die ware nicht mehr dem aktuellen Produktionsmodell wird der Preis gemindert. Nicht nur vom Händler zum Kunden, sondern auch vom Hersteller zum Kunden. Somit ist in diesem Falle der 1. Ansprechpartner immer der Händler.
Wobe
Hallo Peter, die Zentrale beider Rolexvertretungen sind Saphir und Ideal auf Teneriffa! Sollte die Uhr bei Ideal gekauft worden sein, wäre das im wahrsten Sinne des Wortes , Ideal !
LG
Andreas