@Edmundo
Die Uhr war als neu inseriert ;)
Wenn du mit "neu" vom Konzi meinst: Ja, hätte ich gerne. Und mir einige Euros gespart. Aber das Betteln und Anbiedern, um etwas kaufen zu dürfen, und das Warten, das überlasse ich anderen.
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@Edmundo
Die Uhr war als neu inseriert ;)
Wenn du mit "neu" vom Konzi meinst: Ja, hätte ich gerne. Und mir einige Euros gespart. Aber das Betteln und Anbiedern, um etwas kaufen zu dürfen, und das Warten, das überlasse ich anderen.
Der TS ist mit der Uhr nicht glücklich. Punkt.
Ich nehme an, es war ein Fernabsatzgeschäft, also hat er ohne wenn und aber ein WiderrufsR, von dem er Gebrauch machen darf. Wo ist also das Problem ??
Klar hätte er vorher alles mögliche checken können um zu sehen, dass ein Blattwechsel erfolgte. Damit musste er aber nicht rechnen.
Der Händler hingegen, der ja immerhin an die 20K für die Uhr bekommt, hätte es m.E eher wissen und darauf hinweisen können. :ka:
Mag sein, dass ich als RA das Ganze zu juristisch betrachte, aber so ist es nun mal....
Woher soll der Händler es wissen? Ok, in diesem Fall hätte man es am Hang Tag festmachen können. Wäre dieses nicht dabei gewesen, gäbe es ohne Einbezug der Rolex DB absolut keine Möglichkeit das nachzuvollziehen. Auch ausgelaufene Varianten wurden oft noch einige Jahre später ausgegeben.
Es bestehen gegenüber dem Händler ja auch keinerlei juristisch bindende Gründe für eine Rücktritt (außer Widerruf bei Fernabsatzgeschäft). Es handelt sich um eine original Uhr mit originalem, zur Referenz passenden Blatt. Blätter werden dauernd getauscht, so lange dies fachgerecht erledigt wurde steht dem nichts im Wege.
Wäre es anders, dürften Grauhändler aufgrund rechtlicher Risiken ja gar keine Day Dates oder Datejusts mehr anbieten. Der Tausch der Blätter findet bei diesen Modellen sehr häufig statt und dies wird auch (zumindest für den Endkunden) nirgends transparent dokumentiert.
Zumindest ist es kein versteckter Mangel. Denn das Zifferblatt war ja offensichtlich.
Und ob es sich um ein Ferngeschäft handelt, steht nirgendwo. Insofern ist es schwierig, darauf ein Plädoyer aufzubauen.
Sorry für die laienhafte Frage, Jürgen. Aber wenn ich zum Juwelier gehe, mir die Uhr ansehe und dann eine Kaufentscheidung treffe, hat das nichts mit Fernabsatz zu tun oder? Im Übrigen ist dieses Gesetzt doch weitgehend entkräftet worden, weil eben viel Schindluder damit getrieben wurde oder?
Verstehe nicht, warum es hier von einigen hier so hingestellt wird, als ob der Topic Starter einen Fehler gemacht hätte. Ihm war es eben unter anderem wichtig, eine Uhr zu bekommen, die in einem Zustand ist, wie sie zu der Zeit von Rolex ausgeliefert worden wäre. Das war nicht der Fall und deswegen fühlt sich der Topic Starter nicht wohl und gibt die Uhr zurück. Absolut legitim. Von einem Händler kann man auch erwarten, dass der weiß, was er verkauft und die Käufer über Besonderheiten informiert.
Nö, sehe ich komplett anders. Aber ich weiß warum ich keine Uhren vertreibe. Meinem Seelenfrieden wegen. :bgdev:
Kann den TS nur allzu gut verstehen. Da ist ein Band das Zuviel Spiel hat (mehr als gewohnt, also bestehen persönlich Erfahrungswerte und Erwartungen), offenbar “zweifelhaft” foliert und ein stattgehabter ZB Tausch.
Kann wohl keiner sagen ob die Uhr nicht schon eine Weile am Arm war (vlt. a den Armen diverser Grauer zwischen denen sie hin und her gereicht wurde) oder aber dass beim Band Teile gebastelt oder getauscht wurde. Neu ist diese Uhr wohl nicht und das wollte der TS doch. Irgendwer muss doch den ZD Tausch beauftragt haben und das wird der AD nicht ohne Kunden Auftrag gemacht haben.
Ich hatte auch mal eine online bestellte eine “neuwertige” Coke beanstandet weil sie real abgeranzt und die Hörner rund poliert waren. Der Handler hat sie anstandslos zurückgenommen. Allerdings ist seit dem der Zweitmarkt für mich gestorben.
Ob man so eine Ihr will kann nur jeder für sich selber entscheiden, und kein Anderer.
Keine Ahnung, Maik, ob er zum Juwelier ging oder die Uhr über C24 oder über die website des Grauen gekauft hat. Dazu weiß man nichts. Die Händler und "Grauen", die ich kenne, verkaufen weit mehr Uhren mit Überweisung und Versand, als vor Ort an der Ladentheke.
Deshalb schrieb ich, das ich "annehme", es sein ein Fernabsatzgeschäft gewesen. Der TS kann sich gerne mal dazu äußern, dann wissen wir mehr...
Ist hier nicht mehr von Belang, denn der Händler nimmt die Uhr ohne jegliches Murren zurück und sieht es wie z.B. mack in #86. Super Kontakt.
„Nicht von Belang“ heißt also, es war kein Fernabsatzgeschäft und Du möchtest Dir keine Blöße geben. Keine Antwort ist auch eine Antwort. ;)
Was für ein Problem hast du eigentlich, werter Edmundo? Blöße geben? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, auch wenn du andere Vorstellungen hast.
MKTile formulierte die Frage in #85 übrigens allgemein.
Ich hatte zudem auf der letzten Seite schon gesagt, dass es zur Rückabwicklung kommt und der Händler dem nicht im Wege steht.
Aber wenn du es genau wissen willst, aus Neugier oder um Erbsen zu zählen, weil dir langweilig ist: Es war eine Online-Bestellung. Überweisung vorab. Abholung spontan nach Geldeingang, da ich nicht auf das Wertversandunternehmen warten wollte.
Und nun?
Was ist das denn für eine blöde Bemerkung? Geht es denn darum, dass sich ein Forumsmitglied, der hier Rat und Hilfe gesucht - und gefunden hat - sich nackend machen muss?
Wer Hilfe in Anspruch nimmt sollte doch auch auf Nachfragen antworten, oder? Ist ja ein Geben und nehmen. Und mit Nackig machen hat das ja nichts zu tun, geht ja darum ob es Pflicht oder Goodwill des Händlers ist.
In dem Falle würde ich auf Goodwill tippen da bei der Abholung ja Gelegenheit zur Begutachting war. Der Händler nimmt’s zurück, soweit mehr als er hätte machen müssen. So meine Interpretation.
Ich wollte den TE auch nicht so darstellen, dass er einen Fehler gemacht hätte. Ganz im Gegenteil sogar, ich habe ein wenig versucht für die Uhr, die er gekauft hat zu werben, die ist nämlich richtig schick. Gut, danach habe ich mich noch etwas in juristischem KleinKlein verloren 😃
Aber ja, wenn man kein gutes Gefühl hat, ist ein Kauf in der Preisklasse eher anstrengend. Ich hatte einfach das Gefühl, dass TE händeringend nach Gründen gesucht hat, die Rückgabe zu rechtfertigen. Das ist einfach schade, weil die Uhr vom Zustand ja top ist.
No hard feelings…
da ist aber schwierig mit zurückgeben etc…
in Zukunft durch CPO aber einfacher als je zuvor :bgdev:
@Edmundo: ich bilde mir ein, Deinen Ausführungen entnehmen zu können, dass Du kein Jurist bist. Bitte nicht falsch verstehen, aber dann sollte man sich mit juristischen Ferndiagnosen auch zurückhalten. Hier wird der TS m.E. viel mehr an den Pranger gestellt als nötig - und das mit juristischem Laienwissen, wie mir scheint.