Danke Tristan! Das ist eine wertvolle Information!!!
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Danke Tristan! Das ist eine wertvolle Information!!!
Danke für die Info :gut:
Gerne! Ich freu mich wenn jemandem eine böse Überraschung erspart bleibt. :)
Mal abgesehen vom Erfordernis, einen Tresor (meist schwerer als 200kg) haben zu müssen, ist doch der "MeinPlus" Baustein von der Allianz für das Tragen einer teuren Uhr eine gute Absicherung, oder?
Habe zumindest bei keinem anderen Versicherer eine ähnlich gute Regelung finden können.
Falls es Tips zu anderen Versicherern gibt, dann würde ich mich freuen.
Bezüglich anderer Versicherer habe ich leider keine Infos, aber der Vollständigkeit halber hier noch die Anforderungen an die Wertschutzschränke.
Bei der Allianz sind es für freistehende Wertschutzschränke sogar 300 Kg.
https://abload.de/img/allianz0jukg.jpg
Sehr interessant :gut:
Endlich mal ne saubere Übersicht :top:
Danke, klasse!
Vielen Dank. :gut:
:gut:
Hallo,
wie ich schonmal geschrieben habe, ist vieles auch eine Sache der Kommunikation mit dem Versicherer.
Über besondere Texte und Klauseln im Vertrag kann man individuelle Lösungen auch abseits der Bedingungen
vereinbaren.
Hallo,
habe mich auch nochmal in die Bedingungen der Allianz eingelesen...wenn ich es richtig verstehe, dann ist bspw. eine Uhr mit einem Wert über 30k über den Baustein "MeinPlus" auch nicht höher als diese Grenze (30k) versicherbar, da die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen auch im Rahmen dieses Bausteins gelten.
Interessant wäre, ob man mit der Allianz etwas individuelles vereinbaren kann.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Ist es bei Volaren hier ähnlich wie bei DHL? Falls der Wert des Gegenstandes die Versicherungsgrenze überschreitet ist er gänzlich nicht abgedeckt und nicht wie häufig vermutet bis zur Höhe der Versicherungsgrenze?
Hi Thomas,
ich habe jetzt ebenfalls noch einmal nachgelesen.
Unter 9.3 der Versicherungsbedingungen für MeinPlus steht folgendes:
(1) Generelle Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die jeweilige Sachgruppe ist je Versicherungsfall begrenzt auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat. Darüber hinaus gelten die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (siehe Ziffer 2.2 Absätze 2 und 3).
--------------------------------------------------------------
Unter Ziffer 2.2 der Hausratversicherung steht:
(2) Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 350 Euro je Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
(3) Besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb besonderer Behältnisse
Es gelten besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, die sich außerhalb eines der folgenden Behältnisse befinden:
• Außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg.
• Außerhalb verschlossener eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür.
• Außerhalb besonders vereinbarter, sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen (beispielsweise ein Tresor).
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist wie folgt begrenzt:
a) Die Entschädigungsgrenze bei Bargeld beträgt 2.000 Euro. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
b) Die Entschädigungsgrenze bei Urkunden, Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren beträgt insgesamt 5.000 Euro.
c) Die Entschädigungsgrenze beträgt insgesamt 30.000 Euro für:
• Schmucksachen;
• Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen;
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;
• Sachen aus Gold oder Platin.
--------------------------------------------------------------
(2) Besondere Entschädigungsgrenze in der Außenversicherung
Die Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung gemäß Ziffer 1.3.3 Absatz 7 (Hier wird wieder auf Ziffer 2.2 verwiesen) gilt nicht für Schäden, die in MeinPlus versichert sind. In der Außenversicherung ist jedoch die Entschädigung für die Sachgruppe Schmuck und Pelze auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt, wenn keine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Sachen werden
• von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bestimmungsgemäß getragen;
• in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt;
• einem Juwelier zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben;
• im Kofferraum oder anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines allseitig verschlossenen Personenkraftwagens zurückgelassen;
• in Hotels, sonstigen Beherbergungsbetrieben, Ferienhäusern oder auf Passagierschiffen in verschlossenen Zimmersafes oder ähnlichen Behältnissen aufbewahrt.
Für mich bedeutet das, dass für ein, gesondert über MeinPlus versichertes Schmuckstück, nicht die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung, sondern eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 10.000 € gilt, wenn nicht einer der genannten Punkte gegeben ist. Es wird also, bis auf die Selbstbeteiligung, komplett ersetzt, auch wenn es teurer als 30.000 € ist.
Alles andere würde nach meiner Auffassung auch kaum Sinn ergeben, da durchaus Schmuckstücke über 30.000 € von der Allainz akzeptiert werden. :kriese:
Vielleicht gibt es hier ja einen Versicherungsfachmann, oder Anwalt für Versicherungsrecht, der die Auffassung bestätigen oder dementieren kann. :dr:
Wenn einer der unter 9.3 (2) genannten Punkte zutrifft, gelten die in 2.2 (2) vereinbarten Versicherungssummen für Wertsachen allgemein und die unter 2.2 (3) genannten Entschädigungsgrenzen, z.B.:
„[…]insgesamt 30.000 Euro für:
• Schmucksachen;
• Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen;
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;
• Sachen aus Gold oder Platin.
Wenn Du mir die Bedingungen mal komplett per Mail zukommen lässt, kann ich das gerne ausführlicher erläutern. So liest sich das, als ob es wirklich nur maximal 30.000€ in der Außenversicherung sind.
Kleine Ergänzung zum Thema Safe: Ich habe hier schon mehrfach höhere Summen versichert bekommen, wenn die Tresore eingemauert und versteckt waren.
Die 30k gelten nur für bestimmte Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes. Ich denke nicht, dass die Allianz hier höher geht, die 30k in der Außenversicherung sind schon recht gut.
Wenn Du das Tragerisiko mitversichert haben willst, ist es meist sinnvoll, einen All-Risk-Tarif zu wählen. AXA und Allianz haben hier recht gute Produkte. Da wird dann genau nachgefragt was wer wie wo versichert haben möchte und dann ein maßgeschneidertes Angebot erstellt. Habe damit in letzter Zeit öfter zu tun, die beiden Tarife sind ziemlich gut.
Stimmt.
Allerdings sind gerade bei diesen Tarifen mit „Allgefahrendeckung“ (zumindest bei der Allianz) die Anforderungen an den VN auch ziemlich hoch.
So wird beispielsweise bei der „Art privat“ ein Tresor der Widerstandsklasse 4 und eine Einbruchmeldeanlage (EMA) der Sicherungsklasse VdS B SH2
gefordert...
Hallo René,
vielen Dank für deine Antwort!
Laut 9.3 (2) gelten die Entschädigungsgrenzen aus 2.2 Absätze (2) und (3) aber doch nicht, wenn ein Schmuckstück über MeinPlus (das ist die Allgefahrendeckung der Allianz) versichert ist.
Die Begrenzung liegt dann zwar nur bei 10.000 €, allerdings doch auch nur dann, wenn keine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
Im Falle einer Uhr gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass eine Voraussetzung erfüllt ist, da sie bestimmungsgemäß am Arm getragen wird.
Gerne sende ich dir die Bedingungen per Mail. (Schicke dir gleich eine PN)
Danke an Euch beide! Freue mich schon auf das Ergebnis.
Könnte Vers.-Bedingungen zur Allianz Hausratversicherung, Stand 12/2017, beisteuern und Bedingungen zu MeinPlus, Stand 10/2016.
Ich verstehe es auch so, dass bei der Allianz Hausrat der Baustein MeinPlus genau das Tragerisiko abdecken soll. Von der Logik wäre ich bei Tristan, dass durch die Absicherung über MeinPlus gerade die summenmäßige Begrenzung in der Außenversicherung aufgehoben wird, wenn bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt (also bei einer Armbanduhr, wenn sie getragen wird).
:dr:
Gerne! Wir sind auch schon gespannt und ich freue mich, dass Klarheit geschaffen wird.
Die Bedingungen zur Hausrat (Tarif SicherheitBest) und MeinPlus (jeweils Stand 10/2016) habe ich René gestern zukommen lassen.
Bin gespannt was er herausfindet. :dr:
So, hatte da gar keine Geduld mehr und das gleich erledigt :D
Fangen wir an:
Zuerst einmal checken wir was versichert ist:
Anhang 177444
in 1.4 stehen keine für die Beantwortung der Ausgangsfrage relevanten Informationen.
In 2.2 wird es interessanter:
Anhang 177445
1. Armbanduhren sind generell Wertsachen
2. ALLE Sachen aus Gold oder Platin ebenso
3. die Entschädigungsgrenze liegt bei 350€/m² außer es ist etwas anderes vereinbart
4. Außerhalb von Wertschutzschränken ist die Entschädigungsgrenze für z.B. Armbanduhren bei maximal 30.000€
Soweit die „normale“ Deckung, kommen wir nun zum Baustein „MeinPlus“:
Anhang 177446
Das passt also. Soweit nicht hauptberuflich genutzt, sind Armbanduhren hier versicherbar.
Nun kommen wir zu den Entschädigungsgrenzen:
Anhang 177448
Im markierten Satz werden jetzt die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Außenversicherung aufgehoben. In Verbindung mit
Anhang 177449
habe ich dann einfach bei der Allianz angerufen und mit einem Sachbearbeiter gesprochen, wie genau das mit den besonders benannten versicherten Sachen funktioniert.
Um den MeinPlus-Baustein zu bekommen, muss ich von allen relevanten Gegenständen Gutachten erstellen lassen und diese sowie Farbfotos bei der Allianz einreichen.
Diese werden dann mit den jeweiligen Werten im Versicherungsschein erfasst und sind ab diesem Zeitpunkt entsprechend versichert.
D.h.: Wenn ich theoretisch Schmuck und Uhren im Wert von 500.000€ über MeinPlus versichert habe, dann sind diese auch im Rahmen der Außenversicherung gegen alle Gefahren versichert.
Bitte unbedingt aber folgenden Punkt beachten:
Anhang 177450
Ist ein ziemlich cooler Tarif und sozusagen das Bindeglied zwischen dem normalen Hausrattarif und dem Art Privat.
Vielen Dank René! :verneig:
Punkt 9.3.1. stellt dann aus meiner Sicht auch klar, dass der Baustein MeinPlus in allen sonstigen Fällen (also nicht im Falle der Außenversicherung) keine Verbesserung zum normalen Hausrattarif bringt hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen.
Bspw. für den Fall, dass die Uhr zu Hause in einem Schrank liegt, also nicht bestimmungsgemäß benutzt wird, und durch Einbruchdiebstahl abhanden kommt.
Eine Frage habe ich noch zum zu erstellenden Gutachten:
Reicht in solch einem Fall nicht ein Foto sowie die Kaufrechnung aus?
Falls nicht, wer kann ein Gutachten (was ist damit genau gemeint) zu einer Uhr erstellen?
Für Uhren und Schmuckstücke reichten bei mir Fotos der Uhr, Fotos von den Zertifikaten und eine Kopie der Rechnung aus.
Die einzelnen Gegenstände werden dann so aufgelistet:
Gegenstand: Armbanduhr
Beschreibung: Rolex, Datejust II, Ref. 116333, Seriennr. 1A2B3C4D, Wert: 10.000 €
Das hört sich ja recht unkompliziert an...
Gestatte mir die Frage, wie teuer der Zusatzbaustein für diese Uhr ist?
Bzw. gibt es hier eine Staffelung...für eine Uhr mit 10k Wert = X EUR, 20k Wert = X EUR ?
Musste bei den Fotos der Uhr die Seriennummer erkennbar sein?
---
Ich find es toll, dass wir uns hier im Forum auch bei solch komplexeren Fragestellungen gut weiterhelfen können :dr:
Gerne :dr:
Bzgl. der Entschädigungsgrenzen zu Hause hast Du Recht, sehe ich genauso.
Der Sachbearbeiter verneinte dies. Ich denke aber das bezieht sich hauptsächlich auf besonders teuren Schmuck oder z.B. Vintage-Uhren. Gemeint ist mit Gutachten, dass z.B. ein Juwelier eine Expertise erstellt, die den Wert des versicherten Gegenstandes glaubwürdig darstellt.Zitat:
Eine Frage habe ich noch zum zu erstellenden Gutachten:
Reicht in solch einem Fall nicht ein Foto sowie die Kaufrechnung aus?
Falls nicht, wer kann ein Gutachten (was ist damit genau gemeint) zu einer Uhr erstellen?
Bei "normalen" Wertgegenständen ist das anscheinend nicht erforderlich, würde aber von einem Konzessionär einen schriftlichen Nachweis erstellen lassen, dass die Schließe einwandfrei funktioniert ;)
Hallo nochmals,
eine Sache ist mir noch aufgefallen in den Bedingungen zu MeinPlus:
1.6 In welchem Umfang sind wir berechtigt, Naturalersatz
zu leisten?
Ergänzend zu Ziffer 1.4.1 sind wir berechtigt, anstatt einer Entschädigung
in Geld
• erforderliche Reparaturen beschädigter versicherter Sachen
selbst in Auftrag zu geben,
• zerstörte oder abhanden gekommene versicherte Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand (bei Kunstgegenständen
und Antiquitäten Sachen in gleicher Art und Güte) selbst zu
beschaffen und Ihnen zu übergeben.
Wenn Sie die Reparatur oder Wiederbeschaffung ohne unsere Zustimmung
beauftragen oder vornehmen, so ersetzen wir die Reparatur-
oder Wiederbeschaffungskosten nur bis zur Höhe des Betrags,
den wir selbst aufzuwenden gehabt hätten.
Diese Regelung dürfte wahrscheinlich allen PTM´s zuwider laufen und gefällt mir ehrlich gesagt auch nicht, da man anscheinend keinen Einfluss darauf nehmen kann, welche Zwiebel man im Versicherungsfall angedreht bekäme, sondern darauf vertrauen müsste, dass ein Allianz Mensch die für einen selbst richtige Auswahl trifft.
Eigentlich ist eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung, ich erhalte also die Menge Geld, die nötig ist, um mir den Gegenstand X neu zu kaufen. Daher empfinde ich diese Abwandlung im Sinne der Allianz als nicht gut...in Ermangelung aber anderweitiger Tarifvarianten, die das Tragerisiko absichern, wohl alternativlos.
Bei meinem Konzessionär erhalte ich standardisiert zusammen mit der Rechnung auch ein Zertifikat (leider ohne Foto), das den Wiederbeschaffungswert darstellt zum Zeitpunkt des Kaufes. Das sollte reichen, denke ich.
Zusätzlich würde ich dann noch, wie von Dir empfohlen, darum bitten, dass die einwandfreie Funktion der Schließe bestätigt wird sowie die korrekte Befestigung des Bandes am Gehäuse und, dass dies auch in Ordnung ist.
:dr::gut:
zu Deinem vorletzten Beitrag bzgl. Naturalersatz:
Ich würde mich daran nicht stören. Irgendwie müssen die sich ja absichern. Gerade bei Kunst sind die Spannen teilweise gigantisch. Die wollen ja nicht, dass Du bei Deinem Freund, dem Galeristen ein Werk für Summe X ersetzt, wenn die es für viel weniger beschaffen können ;)
Die Preise richten sich nach mehreren Faktoren. (Dauernachlass, Stufennachlass und derzeitige Versicherungssteuer)
Es gibt zum Beispiel Rabatte, wenn man drei Bausteine der Allianz nutzt (z.B. Gebäude-, Hausrat-, und Rechtsschutzversicherung).
Außerdem gibt es "Junge-Leute-Rabatte" die sich jährlich reduzieren usw..
Daher kann ich dir leider keine Auskunft zu den genauen Preisen geben.
Ich erinnere mich aber, dass die einzelnen Preise, je Gegenstand pro Monat, bei der Angebotserstellung, aufgelistet waren. ;)
P.S.: Ganz vergessen. Die Seriennummer musste auf den Fotos nicht erkennbar sein.
Auch hier noch einmal vielen Dank für deine Mühe und dein Know-how, Renè! :dr:
:dr:
Ich habe probeweise mal bei 3 Juwelieren (2xnamhafte Kette und 1xfamiliengeführter Rolex-Konzi) nachgefragt, ob solch eine Aussage (9.7.1) für die Versicherung erfolgen könnte. Alle haben bislang abgelehnt. Außer, die jeweilige Uhr würde einer vollständigen Revision unterzogen, dann könne man die sichere Funktion einzelner Komponenten (Schließe usw.) als vorhanden beschreiben.
Wäre m.E. dann allerdings schwierig, der Verpflichtung nachzukommen, wenn man keinen findet, der einem die geschuldete Bestätigung erstellt, wenn man keine Revision will oder sie noch nicht nötig ist.
Naja, mal schauen, was die Allianz im Zweifel tatsächlich haben will.
Aufgrund der dunklen Jahreszeit und den immer noch hohen Zahlen an Einbrüchen sowie dem bevorstehenden Jahreswechsel und damit verbundenen möglichen Änderungen in der Versicherung hole ich das Thema mal wieder hoch. :dr:
Vielleicht ist für den ein oder anderen unter Euch ja noch ein guter Tipp dabei! :gut:
Mich würde mal interessieren, ob bei einem Mehrpersonenhaushalt immer nur das Eigentum des Versicherungsnehmers oder aber aller Bewohner versichert ist, die dort ihren ständigen Wohnsitz haben. Also bspw. ein unverheiratetes Paar. Bezieht sich das evtl. pauschal auf das versicherte Objekt? Was sehen eure Verträge da im Detail vor? Wird in der Hinsicht überhaupt differenziert, wenn es zu einem Einbruchdiebstahl kommt?