Muß dieses schmallippige Tittenmonster jetzt eigentlich überall auftauchen? :rolleyes:
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Muß dieses schmallippige Tittenmonster jetzt eigentlich überall auftauchen? :rolleyes:
Mist und ich bin aus der Wanne raus :-)
Ich weiß nicht, ob ich deinen Beitrag verstanden habe. :grb:Zitat:
Original von Passion
Vermutlich hat sie sich die 19% gespart.
Je nach Objektvolumen auch dreistellig.
Da ich in der TGA Branche tätig bin, würde ich den Spruch "Sofort mit Anwalt" drohen mal weglassen, das machen nur nicht-könner.
Normal hat der AN eine Betriebshaftpflicht, normal gibt es einen Auftrag usw. ...
was gibt es denn hier?
Geld direkt nach Arbeit? Was denn das für eine Firma. Normalerweise bekommt man eine Rechnung, oder man lässt`s halt "so" machen.
Wenn man`s "so" machen lässt, hat man halt im V-Falle immer lange Gesichter. Allerdings auch einen groooßen finanziellen Spielraum, meist.
Man könnte aus dem Sachverhalt ein echtes Projekt schustern, oder auch einfach "nur" den Schaden beheben. Da ich sowas voriges Jahr bei mir hatte, ein "größeres" Projekt, gebe ich jetzt nicht den Tip hier 100% Scharf zu schießen. Reden ist meist das Beste.
Also, sie hat mehrere Angebote von diversen Anbietern eingeholt, alles hochoffiziell mit MwSt etc. - sie wollte auch unbedingt eine ordentliche Rechnung, die Fuzzies hatten aber, wie gesagt, "keine dabei", sie musste aber auch nichts unterschreiben, als die gegangen sind.
Anzahlung wurde überwiesen, Restzahlung war bar.
Angebot zählt nicht, nur Unterschriebener Auftrag.
Kein Auftrag .........kein Anwalt...........keine Schadensbehebung.
Wenn kein Auftrag vorliegt wird die Firma abstreiten jemals vorort gewesen zu sein.
Angebote kann man sich überall einholen sogar bei MyHammer.de
Apropo Hammer was war mit Bildäer.
Ich fürchte mal, dass sich die Dame da nicht ganz so geschickt angestellt hat. :grb: Vielleicht hilft ihr das hier...http://www.youtube.com/watch?v=49EOslVtYtA... um über den Ärger besser hinwegzukommen ;)
Ansonsten den Fall in der Rubrik Lehrgeld abbuchen.
Das zu beweisen dürfte nicht schwer sein - der Elektriker hat auch schon mit dem Chef telefoniert, um ihm zu versichern, dass der Fehler aus dieser Wand kommt. Abgestritten wird nur, dass man für den Kurzschluss verantwortlich ist, nicht aber, dass man vor Ort war.Zitat:
Original von Baggermichel
Wenn kein Auftrag vorliegt wird die Firma abstreiten jemals vorort gewesen zu sein.
Aber eine unterzeichnete Quittung von den Handwerkern hat Sie bei der Bargeldauszahlung bekommen, oder??Zitat:
sie musste aber auch nichts unterschreiben, als die gegangen sind.
Gruß Jörg
Jetzt ist eh alles egal
http://www.youtube.com/watch?v=FE-FYKttmGs