Original von RufusMücke
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Original von Mawal
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Original von Essentials
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Original von Passion
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Original von Mawal
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Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...
Warum nicht Ulrich?
Die haben mich angerufen und gesagt, sie müssten mich "belehren" wg. der Anzeige. War doch eigentlich dann eine Vorladung, oder ? Bin dann auch gleich hin, damit ichs weg hab.
vorladen im Sinne von "du musst erscheinen" kann nur ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft...der Polizei darfst du höflich sagen sagen, dass du für ein Gespräch keine Zeit hast...Ende...
und dann ist es immer lustig, wenn man sagen x ist mein Anwalt und alles weitere bitte an x... ;)
Ein ganz wichtiger Post.
So ist es nämlich!!!
Weder als Zeuge, noch als Beschuldigter MUSS man bei der Polizei erscheinen. Man muss nur die Pflichtangaben zur Person tätigen.
Natürlich hört man das dort nicht gerne und droht auch schon mal gerne mit der Ausnahme, nämlich der "erkennungsdienstlichen Behandlung".
Die Herren von der Polizei überschreiten da übrigens gerne mal ihre Kompetenzen, so sind fehlende Belehrungen an der Tagesordnung ebenso wie zweifelhaft formulierte Vorladungen, die nur dazu dienen, den Beschuldigten glauben zu lassen, er müsse erscheinen!