Aber der real entstandene Schäden ist doch dann exorbitant größer als der regulierte Betrag?
Und von „Wiederbschaffungswert“ kann dann doch wirklich gar nicht mehr die Rede sein, Jörn? 8o
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Moin aus Hamburg,
hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig. @rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.
Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...
Viele Grüße
Julian
Geht es hier nicht eigentlich um den fürchterlichen Vorfall, der sich während Amirs Urlaubsreise ereignet hat und nicht um die Diskussion wer welche Versicherung mit welcher Schadensregulierung hat?! :grb:
Soweit ich weiß, hat Amir eine entsprechende Deckung und wird uns zur rechten Zeit vermutlich wissen lassen, ob eine entsprechende Regulierung stattgefunden hat. Die laufenden Spekulationen/Tatsachen-(Vermutungen) spenden ihm vermutlich aktuell keinen Trost.
...Siehste. Also von wegen „Wiederbeschaffungswert“. Pustekuchen. Da die Versicherung nicht interessiert ist, eine Sache wiederzubeschaffen sondern Selbige nur nach gesondertem Wertgutachten (wenn vorhanden) zu regulieren. Ohne dieses gibt es den damaligen Kaufpreis erstattet. Richtig? Weil der „Wiederbeschaffungswert“ so gar nichts mit dem damaligen Kaufpreis zu tun hat.
Lukas, diesen Mi*** lese ich schon lange nicht.
Viel wahres, viel falsches von Halbweisen zusammen getragen.
Führt viele die das lesen aufs Glatteis und als Betreiber dieses Forum würde ich mir Gedanken machen was mich erwartet, wenn eine Entschädigung mal nicht so ausfällt wie in dem zitierten Thread .
Stichwort, ich nehm die mal in Regress, weil die haben ja geschrieben so und so langt das wie es versichert ist....
Und es hat ja scheinbar einen offiziellen Charakter!
Kann jetzt nicht beurteilen, ob solche Oberlehrerbeiträge von Usern wirklich eine Haftung der Forumsbetreiber begründen könnten, aber bin ganz bei Dir, dass solch Unfug besser gelöscht wäre. Auch wenns haftungstechnisch unbedenklich, es könnte wirklich jemand glauben und einen Schaden haben... und die Oberlehrer werden den Schaden dann wohl kaum tragen...
Danke Julian für den Beitrag.
Toa, ich wünsche euch psychologische Stärke in dieser Situation. Jeder geht anders mit einem Einbruch um, ich hoffe ihr schafft das wegzustecken.
Bei der materiellen Wiedergutmachung durch die Versicherung, drücke ich einfach die Daumen.
@TS,
zunächst einmal tut es mir sehr leid für Deinen Bekannten. Ich wünsche ihm viel Kraft bei der Bewältigung dieser Sache. :gut:
Er wird sich bei seiner Versicherung bestimmt bzgl. der Schadensregulierung erkundigen. Nur das, was in seinem Vertrag steht, ist entscheidend.
Alles andere ist mE Kaffeesatzleserei...
Du könntest Dir eine Schutzrosette (das Teil um den Schließzylinder) holen, die höher aufbaut und damit den Schließzylinder komplett aufnimmt. Das bringt in der Sicherheit vermutlich nichts oder wenig, aber dann müsstest Du Deine Versicherungsauflage erfüllen.
Alternative 1: Schutzrosette passend anfertigen lassen (müsste jeder Schlosser mit Drehbank können)
Alternative 2: Die vorhandene Schutzrosette unterfüttern (falls technisch möglich)
Alternative 3: Deiner Versicherung schickst Du exakt die Bilder und Begründung mit der Bitte um Bestätigung, dass die Sache so ok ist und der Versicherungsschutz gegeben ist.
@all: Sorry für OT, aber ich möchte dem Fragesteller gern helfen. :top:
Klar, "Liebhaberpreise" ersetzt einem keine Versicherung. Die muss man eben extra versichern.
Zurück zum eigentlichen Thema: Ein Einbruch ist immer auch psychisch schwer zu verkraften, jedenfalls schwerer als der materielle Schaden.
Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, kommt es dabei nicht auf ein paar Tausender mehr oder weniger an. Die Privatsphäre wurde erheblich beeinträchtigt, um nicht zu sagen, geschändet. Ich weiß, wovon ich rede, da in meinem Hause auch mal eingebrochen wurde. Ich wünsche dem Threadstarter viel Kraft für die nächste Zeit, diesen Schock zu überwinden.
Aufgrund der geringen Differenz beim LP würde ich sagen, fast egal.
Ich Prinzip geht es ja um charakteristische Eigenschaften die der Gegenstand haben sollte.
Nur nochmal zum Verständnis, der Versicherer ersetzt natürlich die RedSub, SDDR, PaulNewman etc., im vollen Umfang, wenn er das per Exposé bzw. Nachweis mit entsprechenden Versicherungswert auch angezeigt bekommt und das ganze mit einer entsprechenden Prämie euch in Rechnung stellt,
aber bitte nicht so naiv sein und denken das es über die Standardpolice ein Selbstläufer ist.
Amir, ich hoffe Du bist nicht der Leidtragende Deines, so wie ich es rausgelesen habe, eigenen Ungeschick.
Solche Fälle sensibilisieren halt jeden der sich hinterfragt ob bei ihm alles richtig geregelt ist und daher sorry dass das Thema sich dahin gelenkt hat und nicht nur bei Beileidsbekundungen geblieben ist.
Ich glaube nicht, dass eine Versicherung im Schadensfall mehr für eine Daytona zahlt als den Listenpreis.
Welcher Graumarktpreis soll denn von der Versicherung ersetzt werden? Die 18k von Händler X, die 23k von Händler Y, die 17k vom dubiosen Privatverkäufer aus Frankreich?