Hallo liebe Mitforis,
interessanter Faden. Der BGH, Urteil v. 26.04.2007, I ZR 120/04, GRUR 2007, 991 hat sich bereits vor über 10 Jahren mit dem Thema Liefersituation bei Rolex/ Irreführung einer Hersteller-Werbung (dort witzigerweise auch für die GMT:-) beschäftigt und einen Wettbewerbsverstoss wegen Irreführung (jedenfalls in jenem Streitfall) abgelehnt, guckst Du hier —>
https://openjur.de/u/77125.html
Im Ergebnis sollen wir nicht damit rechnen dürfen, dass die Uhren vorrätig sind. Ja nicht einmal mit einem Ansichtsexemplar dürfen wir rechnen.
Geklagt gegen Rolex Deutschland hatte Tschibo als Wettbewerberin (Imho möglicherweise eine Retourkutsche wegen vermeintlich markenverletzenden Tschibo-Angeboten).
Der BGH kam zu der Überzeugung:Die Werbeanzeige eines Herstellers, in der mit dem Hinweis auf ein Sportereignis für ein Luxusgut (hier: teure Armbanduhr) geworben wird, begründet nicht die Erwartung des Verkehrs, dass die in Betracht kommenden Fachgeschäfte zumindest ein Exemplar des Produkts als Ansichtsexemplar vorrätig halten, wenn das beworbene Produkt in der Anzeige zwar mit Modell- und Markenbezeichnung benannt ist, alle anderen Umstände jedoch fehlen, die der Kunde für einen konkreten Erwerbsvorgang kennen muss, wie insbesondere die Angabe, wo und zu welchem Preis die Uhr gekauft werden kann. BGH, Urteil vom 26. 4. 2007 - I ZR 120/04 (OLG Hamburg) Weltreiterspiele
Der BGH führt in der Entscheidung u.a. aus:
„(1) Bei der abgebildeten und beworbenen Uhr handelt es sich - für den Verkehr ohne weiteres erkennbar - um ein hochpreisiges und exklusives Luxusprodukt. Bei derartigen Luxusgütern erwartet der Verkehr im Allgemeinen nicht, dass Waren in erheblichem Umfang vorgehalten werden[/B][/I] (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903, 905 - Le Corbusier-Möbel; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 697; GroßKomm.UWG/Lindacher, § 3 Rdn. 773; Helm in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 56 Rdn. 67). Dementsprechend hat auch das Berufungsgericht angenommen, der Verkehr werde im vorliegenden Fall kaum das Vorhandensein einer größeren Anzahl von "GMT-Master II"-Uhren in jedem konzessionierten Rolex-Fachgeschäft erwarten.“
Wir dürfen also bei Luxusgütern nicht erwarten dürfen, dass diese auch ohne weiteres lieferbar sind
Beste Grüße!
Philipp