Gerne.
Ich finde es ohnehin immer wieder schade und unpassend, dass zu juristischen Fragen ohne das nötige Wissen Stellung bezogen wird.
Das Ganze aber mit beachtlicher Vehemenz, die den Eindruck sicheren Wissens vermittelt.
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Gerne.
Ich finde es ohnehin immer wieder schade und unpassend, dass zu juristischen Fragen ohne das nötige Wissen Stellung bezogen wird.
Das Ganze aber mit beachtlicher Vehemenz, die den Eindruck sicheren Wissens vermittelt.
Denn pflücke das jetzt mal ganz auseinander.
Uhr wurde entklebt und getragen,Funktionen getestet,alles mögliche probiert ... Die Uhr ist somit nicht mehr neu und unbenutzt.
Der Käufer besteht auf sein Recht,Ok wenn dem so ist weil Fernabsatzgesetz greift....
Der VK hat in diesen Fall keine ? Bekommt eine Uhr zurück die er nur noch
als gebraucht verkaufen kann weil der K sie benutzt hat.
Was ist mit 2x Nachbesserung ?
Was wenn die Uhr durch Fehlbedienung Schaden genommen hat ?
K ist hat sein Geld und ist weg.VK bleibt schlimmstenfalls auf dem Schaden sitzen !?
Kann das sein ?
Hey,
Hmm, soweit ich weiß, greift das mit der Nachbesserung nicht, wenn man ein Fernabsatzgeschäft fristgerecht widerruft. Aber er müsste dann entsprechend die Differenz zwischen Jetzt-Wert und Wert beim Kauf bezahlen, glaube ich. Weil die Ware nun nicht mehr so verkauft werden kann wie vorher.
Jep,K soll wohl Schadensersatzpflichtig sein.
Aber warten wir ab was Smoke sagt.
Alles rechtlich hier zu erläutern dauert zu lang und es ist auch der falsche Ort.
Daher kurz und oberflächlich:
Der VK muss in einem solchen Fall keinen Schaden haben, u.a. weil Nutzungen o.Ä. vom K zu ersetzen wären.
Das Recht zur Nachbesserung seitens des VK ist schon deshalb fraglich, weil der K grundsätzlich zwischen Neulieferung und Nachbesserung wählen kann.
Fehlbedienung müsste festgestellt/bewiesen werden, wobei die Beweislast hier beim VK läge, da hier nach vorläufiger Einschätzung die Vermutung des §476 BGB greift.
Ein konkretes juristisches Ergebnis wird man aber hier, mit den vorliegendes Infos, nicht finden.
Udo, versteh mich bitte nicht falsch. Ich selbst (obwohl, oder gerade weil selbst RA) würde in einem solchen Fall wie hier nicht die "Rechtskeule" schwingen, sondern die Uhr einfach in Köln reparieren lassen. Insoweit bin ich bei Dir.
Nichts für ungut :dr:
Hach...meine nächste Yacht sollte ich unbedingt online bestellen:D
Hey,
Telefonisch geschlossene Verträge sind auch Fernabsatz, ja (typisches Beispiel: telefonisch geschlossene Mobilfunkverträge).
Aber ob so ein Anruf wie in deinem Beispiel schon einen Kaufvertrag darstellt? Im Geschäft bekommst du sicherlich eine Rechnung/Kassenbon und das Telefongespräch darfst du nicht einfach so ohne Zustimmung des Gesprächspartners aufzeichnen. Wenn es hart auf hart kommt, kannst du den Kaufvertrag per Telefon sicher nicht nachweisen.
Ja - NL kann abgelehnt werden, je nach Verhältnismäßigkeit der Kosten.
Nicht jeder Anruf ist schon ein Vertrag. Die Abgrenzung kann schwierig sein.
Juristerei kann überhaupt im Einzelfall recht kompliziert und auch madig sein ;-)
Deshalb habe ich privat noch nicht einen einzigen Rechtsstreit geführt, und im Rahmen meiner Hobbys möchte ich es schon gar nicht. Bisher konnte ich mich immer anders einigen; zur beiderseitigen Zufriedenheit. Das würde ich auch dem TS empfehlen.
Der Ärger könnte die Freude an der Uhr durchaus trüben und das ist es nicht Wert.
Uhr nach Köln - perfekt zurück und sogar mit neuer Gewährleistung ;-)
Im Rahmen meiner Hobbys
Ich schwinge keine juristische Keule, habe mich lediglich informiert und ein Kumpel von mir der Anwalt ist, hat meine Vermutung bestätigt, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Es ist kein böses Wort zwischen dem Verkäufer und mir gefallen. Der Verkäufer hat die Folien entfernt, da sie an Endkunden die Uhren nur unfoliert abgeben. Ich persönlich hätte die Folien noch nicht enfernt, bei meiner Submariner habe ich sie erst nach einer Woche entfernt. Sie hat nicht mal einen Mikrokratzer. Ich habe absichtlich den Verkäufer nicht erwähnt und auch kein böses Wort über ihn geschrieben. Ich berichte natürlich wenn alles reibungslos rückabgewickelt ist.
Gewährleistung? Ich dachte die wurde bei der Schuldrechtsreform 1997 durch die Sachmängelhaftung ersetzt, bei der wiederum der Verkäufer gegenüber dem Käufer haftet. Rolex wird ja durch den Service nicht zu Verkäufer und eine verpflichtende Haftung würde sich auf die ausgeführten Arbeiten beschränken, oder?
Die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung kann für den Käufer auch interessant sein, auch wenn der VK aus Kostengründen lieber nachbessert. Hier kann der Käufer nämlich eine angemessene Frist setzen, nach deren Verstreichen eine Wandlung in greifbare Nähre rückt. Bei den langen Servicezeiten der Hersteller kann es also sein, dass man sich schneller eine neue Uhr kaufen kann, als die alte Uhr repariert ist. Es kann nämlich ganz schön nerven, wenn man, z.B. weil Ersatzteile nicht vorhanden sind, ewig auf seine Uhr warten muss.
Oh mein Gott... Schick die Zwiebel ein zum Reparieren oder geb sie zurück und gut is!
Was ein Thread.
Das ist schon ziemlich ärgerlich. Vielleicht bin ich ja zu vorsichtig, aber solche Geschichten bestätigen mich darin meine Kronen ausschließlich beim Konzi zu kaufen.
4 Seiten ohne Bild der Uhr und dieses juristische Geplänkel. Wenn was nicht geht zurück in den Laden und ordentlich auf den Tisch geschlagen. Geld zurück und gut is. Oder die Uhr vernünftig erklären lassen
Genau das mache ich ja, Geld zurück geben lassen. Was bringt ein Foto? Die Uhr ist äußerlich ok, funktioniert aber nicht und ist längst wieder eingepackt.
Um was für eine Ausführung von den 4 handelt es sich denn überhaupt.
116680 Stahl mit blauer Lünette, die "Sparversion" ;-) Aber mir gefällt sie am Besten. Ausser vielleicht noch die Weißgold, aber die passt nicht ins Budget.