Treffer, versenkt...:bgdev:
Druckbare Version
:rofl:
falsch! wäre der ts zum zeitpunkt des abbruchs höchstbietenter gewesen, dann hätte der verkäufer ihm die uhr für den zum zeitpunkt des abbruchs bestehenden gebotes verkaufen müssen! ausser es liegen wirklich stichhaltige gründe vor, wie das die uhr bspw. kaputtgegangen ist. kann mir aber nicht vorstellen das der verkäufer die uhr absichtlich kaputtgemacht hätte, wenn er es hätte nachweisen müssenZitat:
Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert
quelle (eine von vielen): http://www.123recht.net/forum_topic....age=2&ccheck=1
unglaublich was es bei ebay für gefährliches halbwissen gibt, es denken immernoch viele das ist nur ein spiel bei dem man machen kann was man will, ohne rechtliche konsequenzen :rolleyes:
Natürlich ist die Uhr kaputt gegangen - was denn sonst :grb:
Unglaublich was es ... :D
und :grb::grb:
gestern abend einen artikel für knappe 2k inne bucht eingestellt,von einem interessenten mit 4 bewertungen diverse preisvorschläge um 1k bekommen kombiniert mit anfragen ratenzahlung ....
plötzlich artikel per sofortkauf von ihm gekauft ......
5 min später mail von ihm,sorry ..... bitte annullieren ..... wollte nur preisvorschlag abgeben (die möglichkeit gab es jedoch gar nicht!) ....... habe aus versehen auf sofortkauf geklickt .......
soll ich jetzt auch ein fass aufmachen ??
ist mir nicht das erste mal als verkäufer passiert.gibt wichtigeres als sich damit rum zu ärgern.
hier im sc übrigens auch nicht selten und vor allem nicht schon 5 min später sondern meist 2-3 tage später.
ebay gemeldet das der käufer zurück tritt,verkaufsprovi sofort erstattet kommen,artikel neu eingestellt und gut war.
3 min arbeit und danach einen gemütlichen stressfreien abend gehabt.
ach ja, dann möchte ich das kaputte ding aber sehen, wenn ich es ersteigert habe! haust du dann mit dem hammer drauf wenn es tatsächlich aber nicht kaputt war, wenn ich auf lieferung bestehe bzw. einen nachweis das die uhr tatsächlich kaputt ist? der spruch mit "sorry kann den artikel nicht mehr verkaufen, ist leider kaputtgegangen" hat nen längeren bart als die berühmte vollfake-uhr, welche aus dem nachlass des opas kommt und man keine näheren angaben dazu machen kann. :rolleyes:Zitat:
Natürlich ist die Uhr kaputt gegangen - was denn sonst
nur meistens lohnt es sich halt nicht, wegen ein paar euros ein fass aufzumachen. aber bei 2k differenz, wie hier beim ts, macht es halt schon eher sinn als käufer
als verkäufer geb ich hugo recht, wenn einer net zahlt, ebay melden, provision zurück und neu einstellen. die nichtzahlende schnarchnase natürlich in die liste gesperrter bieter aufnehmen, negativ bewerten kann man ja als verkäufer leider nimmer
Hast natürlich Recht, in dem Fall hat natürliche Person nicht geholfen.
Daher ja auch mein Ratschlag im anderen Post, sich den Personalausweis zeigen zu lassen ;-) [nebenbei bemerkt - ist der Ltd. - Thread eigentlich gelöscht oder verschoben? Habe ihn heute gar nicht gefunden.]
Bei ner Ltd. wär's mit der Vollstreckung aber auch nicht so einfach, falls es z.B. eine von den British Virgin Islands ist, die dort nur eine Briefkastenadresse hat, wird man da auch nichts holen können.
Aber der Titel ist, glaube ich, 30 Jahre gültig. Vielleicht finde ich den Verkäufer ja noch...
wenn ich eine auktion abbreche bei der du der aktuelle höchstbieter bist, dann hat du bei mir nix automatisch gekauft.
ein VK kann jederzeit die auktion abbrechen, und muss dann nur ankreuzen warum:
1. artikel an den höchstbietenden verkaufen.
2. artikel ist defekt und kann nicht mehr verkauft werden.
3. der artikel steht nicht mehr zum verkauf.
(den genauen wortlaut von 1. und 2. hab ich nicht parat, in diesem zusammenhang interessiert ja nur option 3.).
wollen wir das mal kurz bei ebay durchspielen?
es ist so wie oben schon von anderen gesagt wurde: der VK hat einen formfehler gemacht und muss nun kräftig bluten.
für mein empfinden ist das ungerecht.
ok, das macht natürlich sinn.
schön wäre, wenn der TS mal die Fragen danach beantworten würde, ob ein Versäumnisurteil ergangen ist und ob der Beklagte nichts gegen die Berechnung des Schadens eingewandt hat.
Diese Fragen hat er übrigens in den mir bekannten Foren, in denen ich ebenfalls diesen Thread gefunden habe, auch nicht beantwortet.
Unabhängig davon ist ansonsten nichts gegen das Vorgehen des TS einzuwenden, der Verkäufer hat sich dumm verhalten und Dummheit wird bekanntlich auch schon mal bestraft.
niels, ich kenne das formular, aber wie gesagt, ganz so einfach ist es eben nicht. mit einstellen eines artikels ensteht ein verbindliches angebot, das eben nicht durch einfaches beenden der auktion, egal zu welchem zeitpunkt, erlischt. die meisten wissen davon nur einfach nichts, weder auf käufer noch verkäuferseite.
siehe:
http://www.internetrecht-rostock.de/...ig-beenden.htm
edit. zu frech