Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...
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Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...
Ist denn explizit angegeben, das eine Uhr ein Wertgegenstand ist?Zitat:
Original von Moehf
Aber bei der WGV z.B. muss ich den Anteil der Wertgegenstände erhöhen, damit die Summe ausreicht...komisch...
Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.
Also was ich in den letzten Tagen vor Allem gelernt habe ist, dass man besser alles schriftlich hat. Gesagt wird viel und später weiß keiner mehr was davon......Zitat:
Original von Moehf
Nö, aber das haben die mir gesagt. Entsprechend hab ich die Summe dann erhöht...sonst müsste ich ja jetzt gar nix machen. Da werde ich wohl auch mal nachhaken müssen.
Jetzt ist ja bei mir erst mal wieder Ruhe, der Gutachter schreibt sein Gutachten und dann wird sich die Versicherung wohl noch die Akte bei der Staatsanwaltschaft holen und dann wird es irgendwann ein Ergebnis geben. Und ich hoffe, ein erfreuliches......
Ich werde auf jeden Fall weiterhin hier über den Verlauf berichten, sobald es irgend etwas neues gibt.
Hmmm - das mit den Neupreis und dem Wiederbeschaffungswert macht mir Sorge.
Bei 'ner 666 hilft der damalige, wie auch der heutige NP einer Sub ja nicht wirklich über'n Berg 8o
Ob man da wohl generell einen Wiederbeschaffungswertanspruch durchsetzen kann?
Vom fast dunklen NOK
ciao Uwe
Lt. Bedingungen nimmt man den Preis eines Arikels "gleicher Art und Güte".
Hallo,
hab gerade mal bei meiner Versicherung nachgeschaut, bei der normalen Hausrat sind Wertgegenstände bis zu 20% der Versicherungssumme (höchstens 45000 Euro) mitversichert, beim Tarif Optimal zu 25% kostet ein bischen mehr :D vor einem halben Jahr habe ich dann noch einen Zusatz auf 35 % abgeschlossen, kostet 22,80 mehr, ich denke, das ist es wert.
Achja, der Wiederbeschaffungswert wird erstattet, auch bei Antiquitäten.
Das einzige was mich stutzig macht, Uhren werden nicht erwähnt, nur Wertgegenstände und Schmucksachen, ich glaub ich ruf da noch mal an, hab die Versicherung spez. der Uhren wegen erhöht. :ka:
Genau das ist der Punkt!
Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
Also: Uhren = Hausrat
Es ist differenziert nach Versicherung zu sehen.
mein Versichungsfritze hat vorher angerufen, dem hab ich daß erzählt, von wegen Uhren und Hausrat, der hat aber nur gelacht, Uhren sind zu 100% Schmuck :gut:Zitat:
Original von badi
Genau das ist der Punkt!
Wertgegenstände sind im "Kleingedruckten" genau definiert. Und da seht nix von Uhren.
Also: Uhren = Hausrat
.... und wo genau steht das geschrieben?
... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?
Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.
sagt das deine Versicherung, anscheinend unterscheiden sie sich dann doch, ich bekomme es auf jeden Fall schriftlich, das Uhren zu Schmucksachen gehören.Zitat:
Original von badi
.... und wo genau steht das geschrieben?
... und wo genau fängt Schmuck an? eine 50Euro Plastik-G-Shock ist auch eine Uhr. Ist das dann auch Schmuck?
Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, welcher die Uhrzeit anzeigt.
Hallo Rudi,
Uhren sind grundsätzlich keine Schmucksachen. Das sagen z.B. Wikipedia und auch div. Gerichtsurteile.
Uhren können allenfalls Wertgegenstände sein. Und dies scheint von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich zu sein. Bei meiner fallen Uhren nicht unter Wertgegenstände. Diese sind im "Kleingedruckten" ganz genau beschrieben (Perlen, Diamanten, Teppiche etc.).
naja, Wikipedia :D schau mal, was da alles unter Hausrat fällt :rofl:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat
Passt doch.
".... Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden können."
Lass Dich nicht verrückt machen.
Das Angebot: Kontakt zu einem Frontmann, steht im Zweifelsfalle noch. :gut:
Gruß
Stefan
Versicherungsfritzen lachen immer, bis sie einen Prozess verloren haben.Zitat:
Original von rudi
mein Versichungsfritze hat vorher angerufen, dem hab ich daß erzählt, von wegen Uhren und Hausrat, der hat aber nur gelacht, Uhren sind zu 100% Schmuck :gut:
Kurz vorher versuchen sie noch einen Vergleich herbeizuführen, damit nichts in die Presse kommt wegen verlorenen Prozesses. Das ist nämlich sehr viel Geld wert. ...
In der Schweiz unterscheiden sich übrigens Verträge verschiedener Gesellschaften in ausserordentlich vielen Punkten. Es gilt, was man vereinbart, und ist das nicht für beide Vertragsparteien klar, geht's zuungunsten des Verfassers. Prämienvergleiche sind so ausserordentlich erschwert.
Ich kenne keine Branche, die so arbeitet, wie Versicherungen. Bis sie pleite sind. Wegen der Finanzkrise. Die meisten leben nämlich nicht vom Versicherungsgeschäft, sondern von den Anlagen. ...
Zum Glück hatte ich noch nie einen eigenen "Fall".
In meinem Allianzvertrag steht folgendes:
§ 24 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
(1) Wertsachen sind
a) Bargeld und auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene
Beträge;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine,
Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie
alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
(2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
auf den vereinbarten und im Versicherungsschein
dokumentierten prozentualen Anteil an der Versicherungssumme
begrenzt.
(3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter
Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür oder außerhalb
besonders vereinbarter sonstiger verschlossener
Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen befinden,
die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt
auf
a) 2.500 EUR für Bargeld (ausgenommen Münzen, deren
Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt) sowie für
auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene Beträge;
b) insgesamt 2.500 EUR für Wertsachen gemäß
Absatz 1 b);
c) insgesamt 25.000 EUR für Wertsachen gemäß
Absatz 1 c), soweit Sie nicht etwas anderes mit uns vertraglich
vereinbart haben.
(4) Soweit Sie mit uns eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze
gemäß § 7 Absatz 6 c) für die Außenversicherung
vertraglich vereinbart haben (§ 7 Absatz 7), gilt diese auch
innerhalb des Versicherungsortes, wenn die in
Absatz 1 c) genannten Wertsachen von Ihnen oder einer
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
oder einer sonstigen, namentlich im Versicherungsschein
benannten Person bestimmungsgemäß getragen werden.
Ich habe den Mehrwert versichert - dann kann nichts passieren.
Viele Grüsse
Christian
... und jetzt kommt der Unterschied:
Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.
Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."
Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.
Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.
Es gibt nicht nur Unterschiede von Versicherung zu Versicherung, sondern hängt auch vom Vertrag, bzw. dessen Alter ab.Zitat:
Original von badi
... und jetzt kommt der Unterschied:
Bei meiner Versicherung sind eben die Uhren nicht als Wertsachen deklariert und tauchen überhaupt nicht auf.
Bei mir steht: "Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin..."
Und deswegen ist es in meinem Fall so, dass Uhren eben keine Wertsachen sind sondern gewöhnlicher Hausrat" und dementsprechend ohne Entschädigungsgrenze abgesichert sind.
Es ist wohl in der Tat so, dass es hier von Versicherung zu Versicherung unterschiede gibt.
In meinem Allianzvertrag steht:
§ 19 Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
(1) Wertsachen sind
a) Bargeld;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Autographen,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
(2) Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall
auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme
begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
(3) Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener
mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg und auch außerhalb eingemauerter...........
Also Kopf hoch. :gut:
Gruß
Stefan
Hallo zusammen, wollte mal den aktuellen Stand der Dinge mitteilen:
Versicherung hat bis heute keinen einzigen Euro gezahlt. Man will die Akte der Staatsanwaltschaft abwarten, welche angefordert ist. Auch will man die Untersuchungsergebnisse des Türschlosses abwarten (welches die Kripo zum LKA gesendet hat). Laut Aussage der Kripo kann das noch Monate dauern, bis das zurück kommt. Solange will man sich eine Entscheidung, ob man überhaupt zahlen will, vorbehalten.
Ich bin echt begeistert. Dass kann ja noch ewig dauern und das Ergebnis ist auch noch ungewiss!
Danke für den Update; drücke die Daumen.
Wie schon gesagt: Versicherungen leben vom Anlagegeschäft. ...
Dann scheint der Einbruch, für die Versicherung, nicht eindeutig zu sein!
Vor allem, da das LKA Untersuchungen am Türschloss durchführt, die, denke ich, ergeben sollen, wie sich die Täter Zutritt zu Deinen Räumen verschafft haben!
Ich hatte vor einiger Zeit auch einmal einen Einbruchschaden! Damals hatten die Täter in unserer Abwesenheit die Jalousie des Terassenfensters aufgehebelt und die Scheibe eingeschlagen!War insgesamt ein Schaden von ca. 29.000,00 €! Die Versicherung hat innerhalb 4 Wochen gezahlt! Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden nach ca. 6 Wochen eingestellt!
Ein Jahr später wurde bei einem entfernten Bekannten eingebrochen (gleiche Versicherung)! Hier hatten die Täter sich am Schloß der Eingangstür zu schaffen gemacht und mittels irgendeines Nachschlüssels Zutritt verschafft! Die Versicherung zahlte nicht einen Cent, mit der Begründung ein Einbruch sei nicht eindeutig nachzuweisen! Allein die Tatsache, dass Sachen abhanden gekommen sind, stellt ,laut VVG, keinen solchen Beweis dar!
Der Bekannte klagte, verlor und ging komplett leer aus! =(
Ich wünsche Dir, dass es Dir in Deinem Falle nicht so ergeht!
Die Staatsanwaltschaft ist dazu da, Verdächtige zu finden und dem Strafrichter zuzuführen, aber nicht, zivile Streitigkeiten zu lösen.
Stellt die (mit Steuergeldern finanzierte) Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, zum Beispiel auch im ganz einfachen Fall des Todes des einzigen Verdächtigen, muss man die Beweise eines Versicherungsfalles selber erbringen. Damit geht man ein Kostenrisiko ein. Ausserdem stehen einem nicht alle Verfahren der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, weder instrumentell noch rechtlich.
Die Versicherung hat aber, denke ich, das Recht die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen, welche immer im Auftrag der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde erfolgen, abzuwarten.Zitat:
Original von Charles.
Die Staatsanwaltschaft ist dazu da, Verdächtige zu finden und dem Strafrichter zuzuführen, aber nicht, zivile Streitigkeiten zu lösen.
Stellt die (mit Steuergeldern finanzierte) Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, zum Beispiel auch im ganz einfachen Fall des Todes des einzigen Verdächtigen, muss man die Beweise eines Versicherungsfalles selber erbringen. Damit geht man ein Kostenrisiko ein. Ausserdem stehen einem nicht alle Verfahren der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, weder instrumentell noch rechtlich.
Die Versicherung wird ihre Entscheidung, über die Zahlung einer Entschädigung, nahezu immer, auf diese Ermittlungen stützen.
Es gib Einbruchsspuren, wenn auch nur geringe, an dem Türgummi. Man kann je heute mit recht einfachen Mitteln (die jedermann im internet bestellen kann), eine Tür öffnen, ohne diese massiv zu beschädigen. Ich werde jetzt mal abwarten und dann werde ich zur Not ein Beweissicherungsverfahren einleiten um die Tür nochmals genau untersuchen zu lassen.
Selbstverständlich kann die Versicherung die polizeilichen Ermittlungen abwarten. Wenn nicht vorher die Zivilpartei den Versicherungstatbestand beweist, gibt's gar nichts anderes...
Aber eben: Es gibt Gründe dafür, dass die Polizei nicht weiterwirkt, aber der Versicherungsfall trotzdem eingetroffen ist.
So, wollte mal kurz über den aktuellen Zwischenstand berichten:
- Die Untersuchungen des LKA am Schloß haben nichts ergeben. Keinerlei Spuren festzustellen. Jetzt will man sich nochmal die beiden verbliebenen Schlüssel anschauen, ob da was zu erkennen ist. Das wird wohl dann wieder ein paar Monate dauern.
- Zwischenzeitlich hat sich aber noch eine andere interessante Sache ergeben: Ich wohne ja in einem Mehrfamilienhaus. Zu diesem Haus gibt es sog. "General- oder Hauptschlüssel", mit welchen sich ALLE Türen öffnen lassen. Diese sind bei der Hausverwaltung unter verschluß.
Jetzt kommts: Laut Schließplan (liegt mit vor) gibt es zwei dieser Hauptschlüssel. Die Hausverwaltung hat jedoch nur einen!!!
Die Kripo ermittelt derzeit weiter in dieser Richtung. Fraglich ist jedoch, ob mir das bei der Versicherung hilft (die wollen derzeit nicht zahlen, weil kein Einbruch nachzuweisen ist), oder ob ich mich da nicht sogar direkt an die Hausverwaltung halten kann, weil die ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.
Hat jemand einen guten Tip für mich, wie ich jetzt am besten vorgehe?
Das tut mir wirklich leid für Dich. Shit happens, und wenn, dann richtig.
Da können Dir vermutlich nur noch die "Rechts-Geradebieger" helfen.
Auch wenn es Dir jetzt nichts mehr bringt, vielleicht hilft es anderen:
Ich habe, als ich noch in Mehrfamilienhäusern gewohnt habe, immer eigene und gute Schließzylinder an den Wohnungstüren gehabt.
Als ich die Zylinder für mein heutiges Heim ausgewählt habe, wurde mir vermittelt, dass ein Experte bei einfacheren Schließsystemen, allein durch Betrachten des Schlüssels, dessen "Codierung" erkennen und diesen dann anfertigen kann.
Es ist dann ein Schweizer Produkt geworden, dessen Anblick angeblich schon die meisten Einbruchsversuche abschreckt.
Gruß und das Beste für die weitere Entwicklung.
Stefan
Edit: Ein Schießzylinder wäre vielleicht die Lösung, ich habs aber trotzdem korrigiert.
Zitat:
Original von badi
- Zwischenzeitlich hat sich aber noch eine andere interessante Sache ergeben: Ich wohne ja in einem Mehrfamilienhaus. Zu diesem Haus gibt es sog. "General- oder Hauptschlüssel", mit welchen sich ALLE Türen öffnen lassen.
wie, du hast dein schloss nicht ausgetauscht beim einzug :grb: 8o
Au Backe :rolleyes:Zitat:
Original von 116233
wie, du hast dein schloss nicht ausgetauscht beim einzug :grb: 8o
Bei Umzug ist ein neuer Zylinder, bei dem die Stifte nicht durch Vibration mit
einem sog. Elektropic in Schwingungen versetzt werden können incl. Schlüsselpass
zum Schutz vor unbefugtem Nachmachen und eine Panzerplatte, damit der
Zylinder nicht aufgebohrt bzw. gezogen werden kann, das Erste, was ich
einbauen.
Ob es hilft weiß ich nicht, aber es beruhigt auf jeden Fall.
Zitat:
Original von badi
[...] Fraglich ist jedoch, ob mir das bei der Versicherung hilft (die wollen derzeit nicht zahlen, weil kein Einbruch nachzuweisen ist)[...]
Hatte ich fast befürchtet! :rolleyes:
Da die Methoden der Einbrecher immer versierter werden, kann man nur hoffen, dass dieses Schlupfloch der Versicherungen irgendwann von gerichtlicher Seite gestopft wird.
Ansonsten bleibt einem nur übrig, wenn einem so etwas wie Dir passiert, noch nachträglich vor Alarmierung der Polizei die Tür selbst einzutreten! :motz:
Und das wird dann mit Sicherheit von der Versicherung nachgewiesen. =(Zitat:
Original von AcidUser
Ansonsten bleibt einem nur übrig, wenn einem so etwas wie Dir passiert, noch nachträglich vor Alarmierung der Polizei die Tür selbst einzutreten! :motz:
Wahrscheinlich! :rolleyes:
wie, du hast dein schloss nicht ausgetauscht beim einzug konfus geschockt
Das ist doch das Erste, was man macht, wenn man ein Haus oder Wohnung bezieht. Denn man weiss ja garnicht, wieviele nachgemachte Schlüssel noch existieren.
Hatte auch mal nen Einbruch/ Diebstahl ohne Spuren, leider.
Aber das nächste mal bin ich schlauer. :D
Grüsse
Roland
Excellente Idee, hier Tipps zu geben, die einen Straftatbestand darstellen. :gut:
Nimm Dir einfach eine gute Versicherung, diese hier hat alleine 12 Königshäuser unter Vertrag:
http://www.hiscox.de/
Zahlen die auch für bereits geschehene Schadensereignisse? :grb:Zitat:
Original von Olof
Nimm Dir einfach eine gute Versicherung, diese hier hat alleine 12 Königshäuser unter Vertrag:
http://www.hiscox.de/
schließ eine Allgefahrenversicherung ab. die zahlt alles und immer und muss im Schadensfall DIR nachweisen, das der Schadensfall nicht eingetreten ist bzw. das Du etwas versäumt hast.