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Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.