Ich hatte Rechtsprechung des BGB in #47 ja schon exemplarisch mal zitiert. Kann man aus Sicht Händlerwerbung zum Kunden sicher drüber diskutieren. Zwischen Händler/Rolex eher nicht.
Die Norm kann ich gerne auch nochmal zitieren:
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Nein, es war nur ein kurzes Gespräch, ein lockerer Gedankenaustausch, und er hat sich nicht mehr gemeldet, siehe #55.
Z. B. bestellt man 1.000 mal eine Daytona weltweit schriftlich. Oder man fährt vergeblich zu etlichen Konzis hin, um eine Daytona bestellen zu wollen (nicht: gleich kaufen zu können!).
Guter Punkt! Danke dafür! :top:
Gruß,
Christian
Merci und sorry für's überlesen.
MMn sind die Situationen nicht vergleichbar.
Allein schon weil das Angebot von LIdl / Aldi auf einen begrenzten zeitlichen Rahmen ausgelegt war : Nur von Montag bis Mittwoch dieser Woche.
Weiter kann man sich dann über den Unterschied von Butter zu Luxusuhr unterhalten in Bezug darauf inwieweit der Hersteller / Händler dafür zu sorgen hat eine gewisse Stückzahl vorrätig zu haben um den zu erwarteten Bedarf decken zu können ;D
Wie gesagt - das sind wohl Aufwendungen die man tätigt, aber die sind hier nicht ersatzfähig.
Erst mal ist so eine Werbung ja nur eine invitatio ad offerendum ( nichts verbindliches - nur ne ' Einladung ' zum Geldausgeben )
Und Zeit wäre dann wie oben gesagt (leider ! ) nur ersatzfähig, wenn man geltend machen kann, dass einem zugesagt wurde und die Uhr dann doch nicht da war und man deswegen Arbeitszeit verloren hat.
Doch, das passiert oft - jedenfalls oft genug, als dass es sich für Rolex lohnt.
Gerade gestern/heute hat jemand im Pepsi-Thread ein Bild seiner neuen CHNR veröffentlicht, weil er keine BLRO gekriegt hat. Die will er sich später holen.
Auch sonst liest man hier fast täglich Berichte über solche Ersatzkäufe. Rolex tut u.a. mit dem hohen Werbedruck für die Pepsi bei gleichzeitiger Verknappung viel dafür, solche Käufe zu provozieren.
Bei aller Sympathie für die Marke und vor allem für die Uhren an sich: mich stößt das sehr ab!
Cheers
Peter
Ich finde die Fragestellung durchaus interessant!
Die Beweissicherung ist ja bereits durch ein anderen Member erfolgt. Umfang ca. 500 Seiten :rofl:
Ich sehe den Unterschied, gerade beim hier genannten Vergleich mit Aldi, dass man zwischen Konsumgütern und Gütern des täglichen Bedarfs unterscheidet. Dein täglich Brot darf dir niemand verwehren aber ohne Rolex könnte man im Prinzip leben. Auch wenn für mich dieser Gedanke grauenhaft ist !😂