wurde schon erwähnt
Anzeigen Anwalt
Gruss
Wum
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wurde schon erwähnt
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Gruss
Wum
aber der arbeitgeber muss ihn doch irgendwie errecihen könnenZitat:
Original von Donluigi
Die Handynr. hab ich ja - aber da ist nur ne Mailbox dran.
.
Das zeigt einem wieder, Du kannst niemandem trauen.
Ohne pers. Übergabe mit Geld, bzw. Pfandhinterlegung gebe ich kein
Wertstück raus. In heutiger Situation kann es schnell passieren daß man, auch unschuldig, in finanzielle Nöten kommt. Wer weiß was dann passiert? Vielleicht macht man dann etwas zu schnellem Cash ohne daß man Eigentümer ist.
Viel Glück bei Deinen Recherchen.
Ansonsten halte ich es wie Termi!!!
LG
Wolfgang
Klar erreicht er ihn, sieht ja die Nummer im Display!Zitat:
Original von biffbiffsen
aber der arbeitgeber muss ihn doch irgendwie errecihen könnenZitat:
Original von Donluigi
Die Handynr. hab ich ja - aber da ist nur ne Mailbox dran.
Gruß
Robby
.Zitat:
Original von biffbiffsen
aber der arbeitgeber muss ihn doch irgendwie errecihen könnenZitat:
Original von Donluigi
Die Handynr. hab ich ja - aber da ist nur ne Mailbox dran.
Seh ich auch so!!Zitat:
Original von d_s
Hallo Tobias,
nach 5 Wochen würde ich auf Samthandschuhe verzichten.
Entweder ins Auto gesetzt und einen guten Freund mitgenommen oder noch heute zum Anwalt.
Habe mich bisher einmal hinhalten lassen und dabei 1200 Euro in den Sand gesetzt.
Der Verkäufer hatte Krebs und hatte das Geld schön verbraten.
Da war dann nichts mehr zu holen.
Drücke Dir die Daumen. :gut:
Nach 5 Wochen hat die Freundlichkeit ein Ende.
Würde sofort härtere Geschütze auffahren ohne Rücksicht auf
Verluste.
Die Zeit für Ausreden und Erklärungen ist abgelaufen.
Als ob der Tobias nicht wüsste, wie er die Sache händeln soll :D.
Meine Empfehlung wäre gewesen, genau so einen Thread wie diesen hier zu starten in der Hoffnung, das der andere Member Angst vor dem öffentlichen Schandpfahl bekommt und sich endlich bei mir meldet. :D :D :D
na ja,wenn er schon so lange dabei ist wird er es bestimmt lesen.da müsste er sich doch irgend wann melden :grb:....wenn er denn zahlungswillig ist.
Gar keine nette Geschichte.
Da ein Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist (Uhr nur zu Ansicht versendet), hast du nur einen Herausgabeanspruch auf die Uhr. Die mündlichen Äußerungen, den Kaufpreis zu überweisen (wäre eine Annahmeerklärung und damit Kaufvertragsabschluss), lassen sich wohl nicht nachweisen. Oder hat er dir was Schriftliches gegeben ?
Kannst du nachweisen, dass du die Uhr unter Frist wieder zurückverlangt hast ? Das müßte sonst als erstes geschehen, damit es nicht heißt, die Ansichtszeit sei noch nicht rum. Als Nachweis würde eine email oder PN reichen, auf die er irgendwie reagiert hat.
So oder so. Der weitere Weg geht dann nur über den Arbeitgeber. Denn du hast ja nur dessen Adresse. Also drohe dem lieben Member per SMS und PN damit, dass du seinen Chef über seine Machenschaften informierst. Ein Außendienstler, der unlauter ist, ist bei keiner Firma gern gesehen.
Ich hatte mal einen Fall, bei dem ich 3500 EUR in die USA an einen anscheinend serösen Verkäufer überwiesen habe, die Uhr aber nicht erhielt. Habe dann glücklicherweise den Arbeitgeber des Typen rausbekommen. Im Netz war sogar ein Bild des werten Herren mit dem Hinweis der Firma: You can trust us. Nach einer klaren Drohung den Chef und die Personalleitung über den Vorgang aufzuklären, hatte ich innerhalb einiger Tage mein Geld zuzüglich Zinsen zurück. Der Weg über den Arbeitgeber ist kein Schlechter. Und über mangelnde Fairniss brauchen sich solche Typen nicht zu beschweren.
Viel Glück. Grüße
Franko
Für mich klingt die Geschichte nicht so, als ob der Member deshalb reagieren würde.
...dem konntest Du noch nicht mal seine Gesundheit nehmen ! ;)Zitat:
Original von d_s
Hallo Tobias,
nach 5 Wochen würde ich auf Samthandschuhe verzichten.
Entweder ins Auto gesetzt und einen guten Freund mitgenommen oder noch heute zum Anwalt.
Habe mich bisher einmal hinhalten lassen und dabei 1200 Euro in den Sand gesetzt.
Der Verkäufer hatte Krebs und hatte das Geld schön verbraten.
Da war dann nichts mehr zu holen.
Drücke Dir die Daumen. :gut:
Einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal............mein beruft sich auf Krankheit etc., ..aber zum Be********* war er nicht zu krank !!!
Ich habe Ihm einen "netten Todeskampf" mit dem Sensenmann gewünscht, der sich ne Woche hinzieht............darauf hin, nannte man mich herzlos !!...
Bei Tobias angesprochener Sache empfehle ich "Schluss mit Lustig" !!
...selbst wenn der "Uhrenkäufer" danach nicht mehr gut auf Ihn zu sprechen ist......................
Gruss :D
Terminator
Shice.
Diesen Threat zu starten war jedenfalls schon mal der beste Weg.
Er sollte allerdings nicht unbedingt dazu verwendet werden, dem Falschen Tipps aufzuzeigen.
Ich würde ein Einschreiben an den Arbeitgeber schicken mit der Bitte um Weiterleitung aber ohne Details, innen ein verschlossenes Kuvert an den (Ex-)Member.
Soweit ich es jedoch gelesen habe, hatte der Interessent bzw. Käufer ja zugegeben, den Kaufpreis bereits überwiesen zu haben. Insofern ist der Kaufvertrag doch vorhanden.Zitat:
Original von Franko
Gar keine nette Geschichte.
Da ein Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist (Uhr nur zu Ansicht versendet), hast du nur einen Herausgabeanspruch auf die Uhr. Die mündlichen Äußerungen, den Kaufpreis zu überweisen (wäre eine Annahmeerklärung und damit Kaufvertragsabschluss), lassen sich wohl nicht nachweisen. Oder hat er dir was Schriftliches gegeben ?
Kannst du nachweisen, dass du die Uhr unter Frist wieder zurückverlangt hast ? Das müßte sonst als erstes geschehen, damit es nicht heißt, die Ansichtszeit sei noch nicht rum. Als Nachweis würde eine email oder PN reichen, auf die er irgendwie reagiert hat.
Franko
Klar, die Zusage über den Kauf kam 1 Tag nach Ankunft der Uhr per PN. Klar, war ja auch ein Prachtstück :D
Sorry OT, aber deine Sig erinnert mich an einen netten Abend. :cool:
:D
Sehe ich auch so, nach BGB ist es hier zu einem Vertragsschluss gekommen. Nur ob die PN vor Gericht wasserdicht ist ? telefonisch ist aber meines Wissen gültig. :ka:
Da der Käufer seine Pflicht zu Zahlung bisher nicht nachgekommen ist würde ich ihm per Einschreiben eine Frist setzen um seine Möglichkeit der Ansicht zu beenden und ein Zahlungsziel vorzugeben.
@ Tobias Ich drücke mal ganz fest die Daumen für einen zufriedenstellenden Ausgang. :gut: :gut:
Ist der Name des Users bereits gefallen?
Bei solchen Dingen hört eindeutig der Spass auf.
Wenn es sich um einen Irrtum bzw um ein Missverständnis handelt, ist die Sache wieder leicht zu bereinigen. So laufen vielleicht noch andere User ins Messer....
Lg
Hans
Nein, der Name ist noch nicht gefallen, und wird es wohl auch nicht!