:D Machs trotzdem, macht riesig Spaß :D
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:D Machs trotzdem, macht riesig Spaß :D
Zitat:
Original von Hannes 30.08.2004
...oder auch ARMES DEUTSCHLAND
Ich hatte es ja schon zweimal kurz erwähnt, dass ich Anfang des
Jahres einem eBay-******** auf den Leim gegangen bin.
Heute gabs Neuigkeiten.
Nochmal kurz die Vorgeschichte für diejenigen, die es noch nicht
kennen:
Anfang Januar habe ich bei eBay eine Sub ersteigert.
Der Anbieter handelte mit Schmuck und Uhren und hatte
bei einer negativen knapp an die hundert positive Bewertungen.
Den Betrag von 2142,-? hatte ich sofort an Herrn Bernd Fritz M.
überwiesen, worauf er erst einmal in Urlaub geflogen ist. Nach langem
hin und her erstattete ich am 19.01. Anzeige wegen Betrug.
Anfang Februar überwies mir Bernd F. M. dann anstandshalber
1077.- ? zurück mit der Aussage, den Rest würde er zahlen, wenn er
wieder flüssig ist.
Nachdem dann Monate vergangen waren und ich immer noch auf mein
Geld wartete, bat ich meinen Anwalt am 01.07. doch mal bei der
Stattsanwatschaft HH nachzufragen, wie weit die Dinge denn voran-
gekommen sind.
Heute (30.08!) kam dann endlich Antwort aus HH
Herr M. wurde am 17.02. von der Polizei HH vorgalden und ist nicht
erschienen. Aus dem Polizeibericht vom 19.02.:
"Herr M. ist kriminalpolizeilich bereits wegen gleicher Delikte bekannt.
Bereits 2001 wurde ein Verfahren wegen Verdachts auf Hehlerei (Ver-
kauf von gestohlenen Rolexuhren über eBay) gegen ihn geführt. Der
Vorgang wird zur Entscheidung der StA HH vorgeleght"
Am 04.03. folgte dann die Anklage der StA beim Amtsgericht in HH
Herr M. trat dann am 04.04. zum ersten mal schriftlich an das AG.
Er teilte mit, dass die Uhr geliefert, am 15.01 aber nicht angenommen
wurde und dass eine teilweise Erstattung des Kaufpreises stattgefunden habe.
Die StA erkannte dies am 14.04. allerdings nicht als entlastend an.
Am 28.06. erging dann folgender rechtskräftiger Beschluß vom AG:
"Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen
abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen
des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
Gründe:
Es besteht kein hinreichender Tatverdacht für den vorgeworfenen
Betrug. Vorraussetzung dafür wäre, dass der Angeschuldigte
jedenfalls zu dem Zeitpunkt, als er seine Kontonummer aufgab (7.1.04)
nicht Willens oder in der Lage war, die Uhr zu liefern. Das ist dem
Angeschuldigten nicht nachzuweisen .... Das danach lediglich der
hälftige Kaufpreis zurückgezahlt wurde, läßt keine Rückschlüsse auf
den Vorsatz zu sondern kann unterschiedliche Gründe haben.
Der Umstand, dass weitere Verfahren gegen den Angeschuldigten
geführt wurden, ist für den gegenständlichen Vorwurf ohne Beweiswert."
Nochmal: ARMES DEUTSCHLAND
:wall: :wall: :wall:
Ich habe heute Mahnbescheid gegen Herrn M. erlassen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden......
Es hat sich mal wieder was getan =)Zitat:
Original von Hannes 14.03.2005
Heute Info von meinem Anwalt bekommen:
Als der Gerichtsvollzieher jetzt mit einem Haftbefehl bei
dem Schuldner auftauchte, hat er die ersten 50,- € bezahlt :D
Gut Ding braucht eben Weile ?(
Herr Bernd M. hat inzwischen seinen Nachnamen gewechselt und von
da an dem Herrn Gerichtsvollzieher glaubwürdig gemacht, er sei jemand
ganz anderes.
Mein Anwalt aber hat dies herausgefunden (Danke :gut: ) und dem
Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Dieser war dann sauer :evil:
Gerade erreicht mich ein Anruf von meinem Anwalt, dass der Gerichtsvollzieher
wenigstens mal wieder 560,- € bekommen hat.
Also hoffe ich wieder, dass auch noch der Rest kommt.... ;)
560 Euronen ist doch schon was!
Es geht voran, lieber Hannes! :gut: Kopf hoch!
Geht doch! :gut:
Jetzt fehlt ja nicht mehr so viel.... ;)
Aber wie kann man in Deutschland bitte so einfach seinen Nachnamen ändern? Hat der geheiratet oder was?
Das entzieht sich leider meiner Kenntnis.
das ist wirklich traurig...ich habe auch einen titel über knapp 500 euro und der typ ist immer noch aktiv...sogar bei billiger.de :stupid:
Hannes, du hast mein Mitgefühl, aber was zur Hölle machst du - Herrscher des SC - bei eBay?!?!?
:gut: wenigstens was hannes :gut:
ansonsten sag bescheid wenn du hilfe brauchst weißt ja was man so alles schaffen kann mit den richtigen assozialen :D
Naja, ist doch ein Fortschritt.......vielleicht kommt der Rest ja auch noch. Ich drück dir die Daumen!
schnipp schnapp Öhrchen ab :D :D :D
Hannes, das war bestimmt richtig g**l als der Gerichtsvollzieher eingelaufen
ist, denn damit hat der ******** sicher nicht gerechnet gehabt. :D :D :D
Toitoitoi weiterhin ... :]
Hallo Hannes,
was mittlerweile in diesem Lande abgeht ist der Hammer! X( :motz:
Muss man wirklich erst zur Selbstjustiz greifen?
Viele Richter leiden doch an Realitätsverlust und das im Namen des Volkes.
Aber wenn man falsch parkt oder fährt mal 10km/h zu schnell, dann sind gleich die Wegelagerer da, und wehe du bezahlst nicht!
Ich hoffe für Dich, dass Du dein Geld wieder bekommst.
Viele Grüße,
Mathy
Zitat:
Original von Explorer Mathy
Viele Richter leiden doch an Realitätsverlust und das im Namen des Volkes.
Viele Grüße,
Mathy
....darüber könnte ich euch abendfüllend erzählen.......wahrscheinlich würdet ihr danach auswandern....... :wall: :wall: :stupid:
Aber wehe wehe du bescheisst die Steuer um ein paar Euro....
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wenn man seiner Namen wechselt kostet das doch eine immense Summe oder?
Zitat:
Original von Jens.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wenn man seiner Namen wechselt kostet das doch eine immense Summe oder?
hab mal gegoogelt, m.E. zu billig :rolleyes:
Infos zur Namensänderung
Allgemeine Informationen
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter und darf nicht dazu dienen, die Grundsätze des deutschen Namensrechts zu unterlaufen.
Wann kann ich ändern lassen?
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, zu dem gewünschten Namen zu kommen (z.B. kann eine geschiedene Frau durch einfache Namenserklärung ihren Geburtsnamen wieder annehmen).
Wenn der Antragsteller Deutscher oder Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.
Wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung überwiegt gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören.
Hinweis
Wenn Sie einen wichtigen Grund für eine Namensänderung geltend machen können, beraten wir Sie gerne ausführlich über die Art der Antragstellung und die dazu vorzulegenden Unterlagen.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnortes.
Gebühren
Die Gebühr für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird errechnet aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Sie beträgt für:
eine Vornamensänderung bis zu 255 €
für eine Familiennamensänderung bis zu 1.022 €
:rolleyes:
Der link dazu
http://www.karlsruhe.de/Stadt/BuS/geb04.htm
klare Antwort :gut:
ja das ist billig, hätte mit mehr gerechnet
man könnte ja anstatt krönchen, namen sammeln. ;) :D