Original von Peter 5513
Zitat:
Original von RufusMücke
Beschädigung ist Mangelfolgeschaden des Werkvertrages, also abholen und Schadensersatz geltend machen. Wird zwar am Warten nix ändern, macht aber wenigstens die Sache für die Teuer. Evtl. kann man unter Androhung des vorgenannten einen schönen Leihwagen raushandeln.
Hab gerade was ähnliches, da wurde der PKW nach Abholung unrepariert verkauft und der ehem. Eigentümer klagt die Differenz vom mit Mangel erzieltem zum ohne Mangel üblichen Verkaufswert ein.
Das ist genau das, was ich an den Deutschen so liebe - elende Krämerseelen. Der Mechaniker hat Scheiße gebaut, bügelt es aus und stellt selbstverständlich noch einen Leihwagen zur Verfügung.
Dennoch: Der deutsche Korinten*****r sucht noch die winzigste Stelle im Gesetz, damit er noch ein paar Euro rausholen kann.
Vorschläge: Weil ich nicht mit MEINEM Auto protzen konnte, ist mir die Frau meines Lebens durch die Lappen gegangen. Streitwert: 5 Millionen.
Weil sie mir durch die Lappen gegangen ist, kann ich keine Kinder mit ihr zeugen, die meine Rente bezahlen. Streitwert: Weitere 5 Millionen.
Leute - so ärgerlich es ist: Bleibt auf dem Teppich, wechselt im Zweifel den Mechaniker und die Werkstatt - aber hört auf mit diesem kleinkarierten Klagescheißdreck.
Das sind die Leute, die für billig in der Türkei Urlaub machen (fünf Tage im Hotel mit Flug für nur 150 Euro!!!). Und sich dann empören, dass das Frühstücksbüffet keinen Kaviar auftischt und ein welkes Blatt im Pool liegt.
Pfui!!!!!
Sind auch die Leute, die auch noch den niedrigsten Preis einer angebotenen ROLEX für völlig überteuert halten und den höchsten Preis einer von ihnen zu verkaufenden ROLEX für zu billig halten.
Pfui, pfui und abermals pfui!
Grüße,
Peter