Ich würde den Konzessionär auf den Kanaren, wo die Uhr gekauft wurde mal ansprechen/anrufen, was er davon hält. Da spricht sicher jemand Deutsch.
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Ich würde den Konzessionär auf den Kanaren, wo die Uhr gekauft wurde mal ansprechen/anrufen, was er davon hält. Da spricht sicher jemand Deutsch.
Hallo alle…
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstelle die jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann… da gibt’s weder Richtlinien, Rechtsansprüche oder ähnliches…
(die feine Art ist es nicht (zumal bei einem großen, renommierten Hersteller wie Rolex), aber so schauts aus… keinerlei Ansprüche, alles freiwillig, wenn sie nicht wollen, dann wollen sie nicht und müssen auch nicht…)
Mir war beim kauf schon bewusst das die Uhr nicht in der aktuellen Kollektion ist, aber Neu ist Neu und das Datum auf dem Garantieschein ist der 17.01.13. Die Uhr wurde mir mit Garantie verkauft und soweit ich informiert bin ist die Garantie von Rolex nicht vom Konzi. Wenn der Konzil nun im Namen von Rolex "scheiße" baut ist das dann nicht ein Problem zwischen Rolex und dem Konzi?
Stimmt nicht wirklich ...
Sind sogar nur 5 Jahre bis kein Garantieanspruch mehr geltend gemacht .....
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__479.html
Wobei jedoch der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Konzi ja noch besteht ;-)
Also noch einen Urlaub demnächst buchen ;-)
Oder den Preisnachlass von XX% in die Waagschale werfen.
Wenn ein Kunde bei einem offiziellen Vertragshändler im guten Glauben eine neue Uhr kauft, hat er Anspruch auf Nachbesserung. Jedes Gericht wird so entscheiden.
Ich habe von Recht keine Ahnung, aber da Du noch knapp innerhlab des ersten halben Jahres liegst, würde ich den Mangel zumindest beim Händler anzeigen (wg. Beweislastumkehr). Auch wenn sich Rolex da irgendwie rausstehlen kann, sollte zumindest der Händler das regeln müssen...
Aber da haben wir Profis hier, die das besser wissen. Ob das auch auf den Kanaren gilt? :ka:
Aber das halbe Jahr ist in 3 Tagen rum...
Bitte nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln,derzeit hat der Ts nur Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vk.
Mehr nicht.
Meine ich doch.
Für mich ist weiterhin fraglich, ob der Käufer die aktuelle Kollektion kennen muss, um beim Kauf einer Uhr beim offiziellen Konzessionär auch die Garantieansprüche zu erwerben.
Da kauft sich jemand beim Konzessionär eine neue Rolex und schon nach wenigen Monaten blättert die Farbe ab und Rolex Köln stellt sich stur mit dem Hinweis, dass sei ja ein älteres Modell ?
Hätte man sich dort eine 116598 RBOW Daytona gekauft und nach kurzer Zeit fällt einer der 36 rainbow Saphire raus, käme dann auch die Antwort : Pech gehabt, die Uhr ist ja auch schon älter ?
Ich würde Rolex Köln bitten, mir die Uhr zurückzugeben ohne irgendwas zu zahlen. Bleibt mir halt erstmal nix anderes übrig als mich mit dem Konzessionär in Verbindung zu setzen, wo ich die Uhr gekauft habe.
Vielleicht stellt man sich auch bei Rolex Genf nicht ganz so an.
Boris
Allerdings nur wenn diese Frage hier mit einem klaren DOCH zu beantworten ist: ;)
Ansonsten könnte sich die erneute Aus- bzw. Einfuhr der Uhr von/nach D als gewagt herausstellen.
Die Kanaren sind steuerliches Sondergebiet, das heißt außerhalb der üblichen Freigrenzen gelten
dieselben Einfuhrbestimmungen wie bei einem Im- bzw. Export aus einem Nicht-EU-Land.
Es ist ja bekannt das man auf den Kanaren gut Shoppen kann... aber für mich hat die anschließende Reklamation auch nichts mit dem Nachlass zu tun denn der Nachlass ändert nichts am Produkt. Ich werde mich also zunächst an Rolex in Köln wenden und falls ich nichts erreiche an Rolex in Genf. Ich verkaufe im weitesten Sinne ebenfalls Luxus-Artikel und würde es nicht wagen so mit einem Kunden umzugehen. Den Image schaden könnte ich mir nicht erlauben. Rolex anscheinend schon :(
Rufe den Konzessionär an und frage ihn, was er zu dem Mangel sagt. Wenn Rolex herumzickt, dann soll er sich doch mal äußern.
Ich verstehe den ganzen Bohei nicht.... mein erster Ansprechpartner ist doch zuerst der Händler und dann der Hersteller.