Ich mag das Video :gut:
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Ich mag das Video :gut:
Ich kann diese Hackfresse nicht ausstehen.:gut:
Der Anspruch auf Ersatz der "Materialkosten" ergibt sich nicht aus der Steuerberatergebührenverordnung - die sieht so etwas gar nicht vor - sondern aus § 670 i.V. § 675 BGB. § 16 StBGebV sieht eine Entgelt für "Post- und Telekommunikationsdienstleistungen" vor. Hier können die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale von 15% der Gebühr, max. 20 € in Rechnung gestellt werden. So erklären sich die 20 € auf der monatlichen Rechnung.
Mir ist hier nicht ganz klar, was der Kollege abrechnen möchte: Die Ordner und Trennblätter um seine eigenen Arbeitsunterlagen unterzubringen ? Das ist zum einen nicht sonderlich clever und zum anderen rechtlich nicht korrekt.
Aber anscheinend kracht´s eh aus andern Gründen im Gebälk. Klärendes Gespräch führen - und dann klappt´s (wieder) oder eben nimmer. Wie aus dem Rechnungsauszug zu erkennen, handelt es sich nicht um einen Steuerberater sondern "nur" um einen Steuerbevollmächtigten. Dies ist ein Auslaufmodell, spricht es dürfte ein älterer Herr sein, dessen Rente nicht mehr fern ist. Insofern liegt ein Beraterwechsel in der Natur der Sache.
Kleiner Tipp am Rande: Steuerberater auf Empfehlung seitens der Bank :kriese: Die Interessenslage der Bank und des Mandaten ist oft nicht unbedingt die gleiche - dann sollte man im Zweifelsfall einen Berater haben, der die eigenen Interessen und nicht die der Bank vertritt :op:.
:verneig::verneig: Bernd, Du hast in allen Punkten die Lage richtig eingeschätzt :gut:
Ich war mittlerweile bei einem Berater der mir hier per PN empfohlen wurde und bei der Treuhand in München zu Gesprächen.
Die Empfehlung hier aus dem Forum ist momentan unser Favorit :gut: