Zitat von
Ticktacktom
Ich stelle mal fest, dass deine NK-Forderung mit Ausnahme der 3,13 € in Höhe von ansonsten fast 1000 € korrekt war. Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst. Meines Wissens nach gilt hier immer noch der Grundsatz, dass Kosten im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen zu tragen sind. Ich würde dem Schbast 0,00 € zahlen. Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, schon zur Abschreckung des Mieters und der anderen Mieter für zukünftige Zeiten.
Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.