@Wotan
Ich bin auch kein Freund von Anwälten und Gerichten.
Allerdings finde ich es in diesem Fall richtig. Nicht nur der Käufer hat Pflichten sondern auch der Verkäufer. Vielen ist nicht bewusst, dass der Kaufvertrag der bei Ebay zustande gekommen ist für beide Seiten gilt. Oder was würdest Du sagen wenn ich bei Dir über Ebay eine Uhr für 2'000 Euro über Listenpreis ersteigere und dann einfach nicht zahlen möchte, weil es mir anders in den Sinn gekommen ist? Würdest Du dann nicht gegen mich klagen? Ich denke schon ;)