ich habe eine Ein-Mann Software-Firma und bin kein Uhrenhändler (und habe nur eine kleine Uhrensammung), wo ich sporadisch mal Einzelstücke verkaufe.
Text der jetzt zurück kam:
Aber sie haben ganz klar beschrieben, daß die Uhr technisch in Ordnung ist und das ist sie wohl eindeutig nicht, also entsprach ihre Beschreibung nicht der Realität. Es geht mir nur um die technische Seite und als Kleinigkeiten würde ich das wohl nicht bezeichnen oder?
Ich habe mich auf sie als Händler und Profi verlassen.
Originaltext:
Das Werk wurde im Jan. 2008 von einem Uhrmachermeister überholt und läuft ganggenau.
Die Uhr stammt aus der Sammlung eines Uhrmachermeisters und ist frisch gereinigt und geölt
Das passt doch nicht oder?
Ich habe ihre Beschreibung zu Manufaktur geschickt und lasse das dort prüfen.
Zum Thema Preis, sie ist mit xxx,-Euro nicht bei ebay verkauft worden. Wenn man es zur Zeit beobachtet, dann liegen die Preise zwischen xxx und xxx, alle anderen tauchen immer wieder auf, das beobachte ich jetzt seit über einem Jahr, also ist das der derzeitige Marktpreis.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ich fühle mich über den Tisch gezogen und werde das nicht auf mir sitzen lassen, ich spare doch nicht Jahre auf meine Traumuhr und dann so etwas.
Ich bin total enttäuscht und stink sauer und ihre Antwort ist unbefriedigend und undiskutabel.
Der Weg geht dann über Bucht, pay-pa-l oder Rechtschutzversicherung; mir wäre eine einvernehmliche Einigung am liebsten.
Zitat:
Original von eosfan
Selbst wenn der TS die Uhr gewerblich verkauft hätte, bedeutet dies noch lange nicht, dass er zu einer Rückabwicklung/Wandlung verpflichtet ist.
Der TS könnte dann allenfalls die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, aber so wie ich es verstanden habe, weist die Uhr ja keine Mängel auf, die nicht beschrieben wurden oder die bei einer 65 Jahre alten Uhr normal sind. Dementsprechend dürfte es auch keine Mängel geben, für die der VK jetzt haften muss.
Daher bleibe ich dabei: Den Käufer abperlen lassen.
Solange der TS nichts arglistig verschwiegen hat oder in seiner Zustandsbeschreibung ungenau oder unehrlich war gibt es keinen Grund auf den Wunsch der Käufers einzugehen, es sein denn man will um jeden Preis einen zufriedenen Kunden.
Interessant wäre mal, ob sich der Käufer auf irgendetwas beruft, oder ob er nur eine Rückabwicklung gefordert hat. Hat er irgendwelche Gründe angegeben?