Ok, danke für die ausführliche Antwort.
Wie schon geschrieben, bezgl. der Örtilichkeit für den Wesenstest bin ich mir überhaupt nicht sicher. Habe nur den Fall eben meiner Frau vorgelesen, und sie musste diesbezüglich die Stirn runzeln. Vielleicht solltest Du dies nochmals definitiv und verbindlich abklären.
Na, dann hoffe ich für Dich und Deinen Hund, dass ihr den Wesenstest besteht. :gut:
Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst.
Darüber hinaus stellt sich mir gerade die Frage, ob man nach bestandenem Wesentest den zuvor bezahlten höheren Steuersatz im Rahmen eines Einspruchs anfechten kann? :grb: