;)
https://up.picr.de/39012175qn.jpg
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Manni
Geil, Manni!!!:jump:
Hmm....:grb: Auch mit Riss?
@Manni: geile Farbe:gut:
Wenn das geflickt wird, dann dürfte der als Unfallwagen gelten. Bei einer kompletten Erneuerung der PU eher nicht.
So wurde mir das zumindest vom Gutachter beim PZ gesagt, als mir einer beim Rückwärtsfahren seinen Agrarhaken in die vordere PU gedrückt hatte.
@ Manni
Da bin ich mal gespannt wann mir das geile Teil begegnet.
Ja
Kunststoff kann problemlos mit entsprechenden Werkzeugen und Materialien instandgesetzt werden,
vor dem lackieren muss die Oberfläche sowieso behandelt werden.
Wie schon gesagt einer der das kann macht den wieder flott ...
Problematik heute, gibt leider zu viele „Teiletauscher“ so dass das eigentliche Handwerk zu oft auf der Strecke bleibt,
anderseits verständlich - verkaufe ich zusätzlich eine neue Verkleidung - verdiene ich zusätzlich Geld.
Grüße
Grüße
Thorsten, hatte ich kürzlich so ähnlich, siehe hier:
https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post6382564
Smart Repair hat's gerichtet, da sieht man nichts mehr, trotzdem die Kratzer wohl tiefer waren als bei Dir und über den Knick hinausgingen. Hat 170 Euro netto gekostet. Ob das jetzt ein Unfallwagen ist oder nicht, ist mir ziemlich egal. Beim Verkauf bekommt der Erwerber zwei Bilder vom Schaden und die Rechnungskopie vom Lackdoktor mit und gut ist's.
Dank Euch. :dr: Ich mach mich mal schlau.
Und einfach so lassen ist keine Option?
In der nächsten Zeit kommen da doch mehr Kratzer rein.
ernsthaft ?
gilt dieser Wagen dann dann als unfallfrei, wenn ein Teil auf Grund eines Unfalls getauscht werden musste ?
das möchte mir doch bitte einer plausibel erklären...
Manni, tolle Farbe! Ich werde in LB mal die Augen offen halten ;)
Nach dieser Definition waere es ein Unfallwagen...bleibt natuerlich zu klaeren, ob "Blechschaeden" auch die Kunststoffschuerze mitbeinhalten, aber alleine der Reparaturpreis duerfte es in diesen Rahmen bewegen.
https://www.bussgeldkatalog.org/wann...o-unfallwagen/
Meine Erklärung ist mit Sicherheit nicht allgemeingültig:
In der Regel sind Unfallschäden wertmindernd, da die Reparaturen nicht spurenfrei erfolgen können (Bspw. Schweißarbeiten, Lackierarbeiten). Das gilt vor Allem für alle Schäden, bei denen die Karosserie in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Wenn ich Teile einfach austauschen kann, dann gibt es an dem Fahrzeug keine reparierten Teile; alles ist quasi wie im Auslieferungszustand. Ergo für mich Unfallfrei.
Ein Steinschlag ist ja bspw auch eine Art Unfall; würdest Du ein Auto mit einer getauschten Windschutzscheibe als Unfallwagen ansehen?
Meiner unterwegs zum Ring, aufgenommen von einem Kumpel...keine High-Class-Aufnahme, aber egal:
Anhang 246413
Ich hab grad mal Beck-Online angeschmissen:
Der BGH hat entschieden, daß die Grenze eines Bagatellschadens bei Pkw sehr eng zu ziehen und sicher dann überschritten ist, wenn ein ganzes Karosserieteil ausgewechselt wurde. Allgemein stellt der BGH bei der Bejahung eines Bagatellschadens darauf ab, ob es sich um ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden handelt. Diese Grenze gilt dann als überschritten, wenn es sich um andere schwerwiegende (Blech-) Schäden handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden selbst keine weitergehenden Folgen hatte, wie in einem Fall aus dem Jahre 1961, in dem sich der Reparaturaufwand auf nur 332 DM belief. Lediglich bei Lkw rechtfertige es sich, auch etwas weitergehende Schäden als "Bagatellen" zu behandeln, weil es in der Regel bei Nutzfahrzeugen nicht in gleicher Weise wie bei Personenwagen auf die Unversehrtheit auch der Karosserie und auf das dadurch vermittelte äußere Erscheinungsbild ankomme. Voraussetzung sei aber, daß über den sichtbar gewordenen, nur äußerlichen Schaden hinaus weitergehende Beeinträchtigungen tragender oder betriebswesentlicher Fahrzeugteile mit Sicherheit auszuschließen seien.
Ähnlich enge Grenzen zieht Hörl. Hiernach soll als unfallfrei nur das Kfz anzusehen sein, daß außer den dem Alter und Erhaltungszustand entsprechenden geringfügigen, ausgebesserten oberflächlichen Blechschäden (Kratzer im Lack) und Schönheitsfehlern (kleine Beule), keinen Schaden erlitten habe.
(NZV 1991, 289, beck-online)
Zugegeben, schon bisschen älter.
Ist es denn ein BLECHschaden, wenn ein KUNSTSTOFFteil betroffen ist?
Ich würde das als "Parkrempler" bezeichnen, aber ich bin auch juristischer Laie
Bescheidenes Wetter
https://up.picr.de/39016687vs.jpg
ich durfte mich mal sehr eingehend mit dem Thema beschäftigen... der Wagen gilt jetzt im juristischen Sinne nicht mehr als unfallfrei, ist aber auch kein Unfallwagen, ist etwas zniffelig zu verstehen, ob Blech- oder Kunststoffteile betroffen sind spielt keine Rolle...die Reparaturkosten dürften die Bagatellgrenze (die sehr niedrig liegt, bei wenigen hundert Euro) deutlich übersteigen, daher nicht mehr unfallfrei das KFZ...LG
Frank
Grundsätzlich muss unterschieden werden ist der Wagen von Privat oder vom Händler,
entsprechend müssen wir als Autohaus jede, auch so kleine Winzigkeit ! deklarieren und dem Kunden offen legen.
Eine dem Kunden nicht weitergereichte Information bezüglich Schäden am Fahrzeug, sei es Smartrepair,
nachlackierter Kotflügel (wg. Kratzer) oder eine neue Frontverkleidung kann und wird uns zum Verhängnis,
hier haben sich die Gesetze in den letzten Jahren verschärft.
Davon abgesehen würde ich als Privatperson immer nach meinem besten Wissen und Gewissen alles erwähnen was mein Wagen je hatte bei einem möglichen Verkauf.
Nur so könnte ich ruhig schlafen.
und nun BTT:
https://up.picr.de/39017114fq.jpeg
Ah, OK. Jetzt versteh ich den Hintergrund Deiner Frage bez. Unfallfreiheit.
Ich persönlich seh ein Auto halt als unfallfrei an, wenn austauschbare Teile gegen neuwertige getauscht wurden und keine fest verbauten Teile betroffen sind.
Das hat nix mit offiziellen Definitionen und Vorschriften zu tun.
Lt. Gutachten von meinem Frontbumper-Schaden gibt es keine Wertminderung wegen Unfall, da außer dem komplett ersetzten, und auch nur verschrauben Kunststoffteil, nichts beschädigt war.
Was ist denn wenn mir jemand einen der Xenon-Scheinwerfer zerdeppert? Die kosten bei meinem 996 ca. 2.500,--€/Stk. Wechseln dauert keine 5 Minuten.
Ist das nach der Rechtsprechung dann auch ein Unfallschaden? 8o
Ein Unfall zieht nicht zwangsläufig eine Wertminderung nach sich...
ist aber und bleibt ein Unfall,
das mit dem Scheinwerfer fällt unter Vandalismus
Grüße
Wenn mir einer ins Auto fährt, dann ist das auch Vandalismus :D
:D
Ich hatte mal ein Auto, bei dem ein Porschezentrum in einer bekannten Mode- und Kunststadt im Westen Deutschlands den selben Standpunkt vertreten hatte. Aufgrund dessen hatte man mir verschwiegen, dass der Vorbesitzer das Auto auf der A8 von München nach Stuttgart auf dem Albaufstieg einmal gegen den Bordstein gedreht und dabei über 25.000 Euro Schaden angerichtet hat, samt erheblicher Wertminderung laut Gutachten. Weil die Fahrgastzelle nicht betroffen war (nichtmal nachlackiert werden musste) und nur austauschbare Teile gegen neue getauscht wurden, hielt man es nicht für nötig, mir diesen Unfall offen zu legen.
Das PZ ist von dieser Argumentation schnell zurück gerudert, nachdem sie sich haben anwaltlich beraten lassen.
Hin oder her, das ist jetzt ein Unfallwagen. Ist mir aber wurscht.
Jep, ist es. Er steht Rückwärts in der Garage und da ich von vorne reingehe, sehe ich es nicht.:D Außerdem wird der im Moment eh kaum benutzt.
Und da ich eh drinnen sitze und es dort hübsch ist, stört mich das am Heck erst mal nicht....zurück zu den Bildern.
https://imagizer.imageshack.com/v2/1...922/AynSW1.jpg
Thorsten, so würde ich das auch sehen.... :gut:
Geile Farbe Manni :gut:
Wie ist das eigentlich bei einem Leasing Fahrzeug? Müsste sowas gemeldet werden oder kann der Schaden einfach behoben werden und die Sache ist erledigt ? Im Endeffekt ist es ja nur ein Kratzer?
Muss gemeldet werden
2 CV-Fahrer ? :rofl:
schöne Perspektive :gut:
:dr:
Sehr schönes Bild!:gut:
Florian, komm doch bitte am 1. August, ich würde deine Kiste und den Fahrer sehr gerne sehen :dr: