www.steuerberater-gaby-muenchen.de
Ich hoffe das ist jetzt erlaubt, die Verlinkung.
Sonst schlachtet mich ruhig und vorher schnell "private Veräußerungsgewinn " bei Google aufrufen.
www.steuerberater-gaby-muenchen.de
Ich hoffe das ist jetzt erlaubt, die Verlinkung.
Sonst schlachtet mich ruhig und vorher schnell "private Veräußerungsgewinn " bei Google aufrufen.
hier behandelt grad ein Thema was jeder lieber selbst mit seinen SB bereden sollte - dann läuft man auch nicht die schnelle Gefahr das man was verkehrtes macht und dann keiner ungeprüft mit sowas losläuft ......... denn kleinliche Bürger nennen sowas dann Steuerhinterziehung wenn's falsch war ;)
Der Grat ist schmal geworden.
Fällt man leicht, auch ungewollt, auf die falsche Seite, glaub ich
Das sind Literaturhinweise aber keine Steuerberatung. Ich fand jetzt die Aussage hier im Faden, dass Gewinne machen verboten sei ehrlich ein wenig schlimmer.
Im Übrigen würde ich trotzdem gern klarstellen, dass ich das Verhalten, das Peter hier anprangert, in der Tat nicht tolerierbar ist. Gewinnerzielung im Einklang mit den gültigen Gesetzen kann man unappetitlich finden, muss man aber nicht.
Wieso soll das halbe Forum zum StB zur Individualberatung, wenn es ein paar klare rechtliche und allgemeingültige Eckdaten gibt ?
Kann man doch mal drüber reden.
Wenns entgleist wird Frieder schon ne Glosse schreiben ;)
:D
Wieso? weil mir persönlich zu viel gefährliches Halbwissen hier unterwegs ist ;) ich muss nur vereinzelt diese Zollfragen mir anschauen :grb: da kann ich nur grinsen, weil das ist wirklich definitiv klar geregelt :gut:
und wenn du dem Fiskus seine Prozente nicht gönnst und Du irgendwo "was" gelesen hast, aber es auf einem nicht zutrifft, weil xyz.... dann wird es empfindlich und wirst im Zweifel weggesperrt :bgdev:
....und dann kann Frieder in seine Glosse schreiben "Mensch, sie waren ja lange nicht bei uns" :D
Ein Auszug aus § 23 EStG
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
Schon der Wahnsinn wie weit ihr hier vom eigentlichen Thema entfernt ...
Was wollt ihr denn als nächstes noch mit einflechten ? Vielleicht das mit Import und dem Z....,denn werden noch ein paar überflüssige Seiten mehr geschafft ....
Oder doch nicht so weit entfernt ? Hat ja alles irgendwie auch ein wenig mit Gier zu tun ;-)
:rofl:
Danke Udo. Mir ist die Threadentwicklung mittlerweile auch ein wenig zu hoch...... ;)
Denn mach zu,du hast die Macht ;-)
Bevor noch mehr dazu kommt.Zum eigentlichen Thema wurde alles schon mehrfach geschrieben.
Alles andere sind andere Themen ....
Sorry Peter, ich wollte ja nichts hier schreiben, aber ich seh Dein Problem als ein generelles unserer Gesellschaft: Informationen kostenlos abgreifen und dann möglichst gewinnbringend für sich nutzen.
Ob beim Befummeln beim Konzi und dann Kauf beim Grauen oder sich beim Händler ausführlich beraten lassen und dann im Netz günstig shoppen. Oder wie im von dir beschriebenen Fall...
Sich darüber aufregen ist ja ganz nett, aber wird die Welt nicht mehr verändern...keinen Saulus zum Paulus machen.
Ebenso amüsant auch die wildesten Kommentare in diesem Fred, nur um irgendwie seinen Senf dazu zu geben und den Beitragszähler in die Höhe schnellen zu lassen...
Schon irgendwie amüsant und erheiternd, auch wenn ich in der eigentlichen Sache nahe bei Dir stehe.
Ohne nochmals zu OT gehen zu wollen: Es ist halt sehr schwierig, "allgemeingültige" Aussagen zu treffen.
Wenn es mir die MODs (v.a. wohl Nico ;)) erlauben, würde und könnte ich zu dem Thema "Uhrenverkauf als Hobby" in zivil- und steuerrechtlicher Sicht mal ein bisschen was schreiben.
Die Themen sind vielfältig. Von der Behandlung als Unternehmer vor dem Hintergrund der Gewährleistungsproblemtik bis hin zur einkommensteuer- und ggf. auch umsatzsteuerrechtlichen Behandlung gibt es da einigermaßen viel zu sagen und zu beachten.
Eine individuelle Beratung und Beurteilung muss jedoch immer am konkreten Einzelfall erfolgen.