Hallo Zusammen,
ist es denn möglich eine Schweizer Uhr,sagen wir eine unverzollte Rolex (gekauft über ebay) im nachhinein zu deklarieren,sprich die anfallende Steuer zu begleichen?
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Hallo Zusammen,
ist es denn möglich eine Schweizer Uhr,sagen wir eine unverzollte Rolex (gekauft über ebay) im nachhinein zu deklarieren,sprich die anfallende Steuer zu begleichen?
Dass solltest Du mit Deinem für Deinen Wohnort zuständigen Hauptzollamt besprechen. Die Grenze zwischen einer Nacherklärung / -verzollung und einer Selbstanzeige dürfte fließend sein.
diese Nacherklärung sollte aber für den Käufer straffrei sein hab ich mir erzählen lassen?
Nach § 21 Abs 1 Umsatzsteuergesetz ist die Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchssteuer i.S. der Abgabenordnung. Steuerhinterziehung ist nur selten straffrei. Beim Hauptzollamt gibt es Rat.
Zitat:
Original von Udo
...
Nun Kollege, sei nicht so zornig: aber seit ich meinen Firmensitz ins Ausland verlagert habe, geht es mir viel besser. Warum soll ich denn diesen korrupten Politikern (schau Dir das neueste Beispiel an, Schröder und Gazprom!) mein gutes Geld geben? Nein, Deutschland ist wirtschaftlich sowieso bankrott und eine Leiche. Ich halte mich lieber bei den Lebenden auf.
Was machst Du dann noch in Berlin? Irgendwie passt Deine Aussage nicht!
Vielleicht eine dumme Frage, aber wie sieht es mit der Garantie aus, wenn man eine Uhr im Drittland erworben hat?
Garantie über Rolex, aber deswegen muß man ned die Leichen ausgraben....
...und sowas als erster post, noch dazu ohen jeden Namen: :dr:
die garantie zählt weltweit, egal ob die jetzt in bolivien, kongo oder usbekistan gekauft worden ist!Zitat:
Original von vesudeva
Vielleicht eine dumme Frage, aber wie sieht es mit der Garantie aus, wenn man eine Uhr im Drittland erworben hat?
Vielen Dank!
Gruß
Philip