Da hast Du allerdings recht. Als es mir auffiel, war die Zeit zum Bearbeiten abgelaufen. :dr:
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Typisch für Deutschland, Wasser predigen und Wein saufen:weg:. Stellt euch mal den umgekehrten Fall vor und Vater Staat oder der Fiskus wäre geschädigt worden.
Das kann unmöglich deren Ernst sein, als Privatperson eine Instanz zu überprüfen, die Recht sprechen sollte. Das ist seitens des AG nicht mehr als eine blöde Ausrede um der Haftung aus dem Weg zu gehen.
Ich wüsste mir in so einem Fall zu helfen um Staatlicher Willkür aus dem Weg zu gehen.:motz::motz:
Das Gericht hätte hier eine Abwesenheitspflegschaft einrichten müssen und dem Eigentümer des Grundstücks zukommen lassen, erst dann hätten das AG das Grundstück versteigern dürfen. Also liegt der Fehler ganz klar beim AG.