falsch! wäre der ts zum zeitpunkt des abbruchs höchstbietenter gewesen, dann hätte der verkäufer ihm die uhr für den zum zeitpunkt des abbruchs bestehenden gebotes verkaufen müssen! ausser es liegen wirklich stichhaltige gründe vor, wie das die uhr bspw. kaputtgegangen ist. kann mir aber nicht vorstellen das der verkäufer die uhr absichtlich kaputtgemacht hätte, wenn er es hätte nachweisen müssen
quelle (eine von vielen):
http://www.123recht.net/forum_topic....age=2&ccheck=1
unglaublich was es bei ebay für gefährliches halbwissen gibt, es denken immernoch viele das ist nur ein spiel bei dem man machen kann was man will, ohne rechtliche konsequenzen :rolleyes: