"Unverzüglich" wird meist als "ohne schuldhaftes Zögern" definiert.
"Unverzüglich" wird meist als "ohne schuldhaftes Zögern" definiert.
Ganz herzlichen Dank für eure kostrukiven Antworten :gut:
Aber es ist schon eine blöde Geschichte =( Und es geht halt insgesamt um einige Tausender (allerdings bei mehreren Kunden), wären 2 bis 3 schöne Ührchen geworden.
Klar, das haben wir versucht, haben aber teilweise auf Granit gebissen. Deshalb wollte ich mal von euch die rechtliche Seite checken lassen.Zitat:
Original von blarch
Ich bin kein RA und weiss nicht um welche Summe es genau geht, aber ich würde mit meinen Kunden ein offenes Gespräch führen und Ihnen den Fall schilden. Vielleicht sind sie ja von sich aus bereit Dir ein Stück weit entgegenzukommen :ka:
Tja, in der Situation war ich auch schon mal- falsche Kalkulation, nach 100 Stück beim kunden gemerkt (20K draufgelegt) und dann mitm Kunden gesprochen. Der hat von sich aus gesagt: Ab sofort neuer Preis und den Rest haken wir unter "Scheisse, wenn man doof ist!" ab, oder?
Recht hat er gehabt.....(Hatte noch AB´s für weitere 50 Stück)..... 8o