DGUV - Seite 10
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Sehr interessant! DANKE! :gut:
Quasi eine Leistung ohne Beitrag! Kannte ich nicht.
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aber - der Betreffende muss doch erst einmal die gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben, eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht, ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung - erstere habe ich nicht, zweite schon......Zitat:
Genau so!
Zitat:
Original von Ticktacktom
aber - der Betreffende muss doch erst einmal die gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben, eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht, ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung - erstere habe ich nicht, zweite schon......Zitat:
Muss er nicht:
"Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder
einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten"
sind über die Gemeindeunfall Versicherungen (Träger: Länder und Komunen) abgesichert, wenn dabei etwas passiert- bis hin zu Rentenzahlung, wenn man dadurch arbeitsunfähig wird. (Keine Sachschäden).
Bei Ehrenämtern (Aufsicht im Hort, Jugendgruppe ect.) wird man über die Gemeinde beim zuständigen Träger versichert.