wie trocken :rofl:Zitat:
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.
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wie trocken :rofl:Zitat:
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.
Zitat:
Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO
Man, ihr habt Ideen. Soll sie doch nen Kredit bei der Bank aufnehmen wenn sie die Kohle nicht hat, dann kann die sich mit den Formalitäten abgeben.
Ware gegen cash, so läuft das.
Scheißbanken, lohnt doch garnicht, der Streß. Ich wills ihr so einfach wie möglich machen, an die Kohle komm ich schon.
zur Not kann ich Dir immer noch mein Öhrchenmesser leihen
Dann machs halt über den Schuldschein. Im Zweifelsfalle noch einen Zeugen heranziehen und mit unterschreiben lassen, da bist Du nochmal abesichert.
Ganz schön spitzfindig:Zitat:
Original von Insoman
Zitat:
Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO
Wußte nicht, daß ich auch noch die Vollstreckungsfristen etc. posten sollte bzw. 2 Wochen im Gegensatz zum "zivilen Klageweg" nicht als "sofort" verstanden wird.
Sorry for that :ka:
Gruß Wulf
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt..... :D
Hallo
Auch wenn es jetzt keine Antwort auf die Frage ist.
Aber als Kunde würde mir niemals Schmuck kaufen, wenn ich
das Geld nicht cash habe... :grb:
Gruß
Andreas
wenn ich tobias´ schmuckstücke so gesehen habe, kann ich die dame schon verstehen... =)
Mensch Tobias, was soll der Scheiss??? Du bekommst deine 3,78 Euro ja noch von mir... lass mir nur etwas Zeit :rolleyes:
:D
Ich liebe diese codierten Poser-Threads. :D
:rofl:
Whoa ist doch wahr. Comedy sind manche Tipps hier, Fachfrage halt wieder ...Zitat:
Original von Donluigi
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.
Aber ich meld mich gern. :D
Zitat:
Original von buchfuchs1
Ich liebe diese codierten Poser-Threads. :D
:D :D
Zitat:
Original von Wulfy
Ganz schön spitzfindig:Zitat:
Original von Insoman
Zitat:
Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO
Wußte nicht, daß ich auch noch die Vollstreckungsfristen etc. posten sollte bzw. 2 Wochen im Gegensatz zum "zivilen Klageweg" nicht als "sofort" verstanden wird.
Sorry for that :ka:
Gruß Wulf
hat nix mit Spitzfindigkeit zu tun, sondern mit der korrekten Darstellung eines Vollstreckungsverfahrens
- ich gebs ja zu, was sowas angeht bin ich Pingel, muß ich aber auch sein ;)
Ganz genau... :gut:Zitat:
Original von Vanessa
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt..... :D
Der Don wird schon wissen WAS er WEM zu WELCHEN Konditionen mitgibt...
Ist doch ein feiner Zug der Dame einen Herzenswunsch so unkompliziert wie möglich zu erfüllen...
Und mit Sicherheit hat man nen Kunden fürs Leben gewonnen... ;)
Das kannst Du locker auch alleine schaukeln! :dr:Zitat:
Original von Donluigi
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.
Ich rate Dir auch zu einem Wechsel. Bei Nichtzahlung hast Du sofort einen Titel, alles andere dauert zu lange. Und wieso soll das Akzept nicht von Privatpersonen abgegeben werden können :ka:?
Ja, ein formloser IOU sollte vollkommen genügen. :gut:Zitat:
Original von Vanessa
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt..... :D
... es gibt noch vordatierte Schecks.
Das Geld liegt praktisch schon bei Dir, Du löst den Scheck aber eben erst zum vereinbarten Zeitpunkt ein.
Machen viele meiner Händler so...
Gruß,