Senf ;)
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Senf ;)
Mittelscharf, eher Delikatess, nicht der Rede wert. =)
Aber eher so der von ganz unten,
keine Marke, kein Namen, keine Reinheit :D
:D
Sei froh dass er Einspruch einlegt - das heißt: es ist ihm noch nicht egal, er hat noch Geld.Zitat:
Original von Waschi.1
...Wurde heute schriftlich informiert das mein (Ex) Kunde Einspruch eingelegt hat...
Bedenklich wirds meist wenn sie keinen Einspruch einlegen ... dann gibts meist nicht mal mehr eine Quote ... =(
Sehe ich auch so. Antrag nach § 319 ZPO und fertig.Zitat:
Original von Mostwanted
Das hilft Ihm doch nicht aus der Nummer raus zu kommen. Aber dein Anwalt sollte das wissen. Das wird per Rubrumsberichtigung aus der Welt geschafft.
VB => Berichtigung => Gerichtsvollzieher
Einspruch alleine wirkt sich nicht auf die Vollstreckbarkeit des VB aus.
Also is ja nix größeres schief gegangen, maximal könnte der Schuldner einen Antrag auf Einstellung der ZV aus dem VB stellen, die kriegt er aber in diesem Fal nur gegen Sicherheitsleistung.