normalerweise mal nachsehen wo das pic geschossen wurde....
und dann dort bei der station mit zwei kisten bier reinkrachen.
bei mir funkt sowas ;)
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normalerweise mal nachsehen wo das pic geschossen wurde....
und dann dort bei der station mit zwei kisten bier reinkrachen.
bei mir funkt sowas ;)
Liegt bereits auf der Bezirkhauptmannschaft...
nur 2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Tja ich weiß ja nicht was du für ein verhältnis zu Geld hast, aber ich finde dass das ne ganze Menge Schotter ist (von den zwei Wochen mal abgesehen - daas ist ja echt ein Witz)
Also 2.180,-€ ist ja mindestens ne halbe Krone bei Konzi
Gruß
René
Beim ersten mal sinds nur 14 Tage kann ich bestätigen . Gelsstrafe = Verwaltungsstrafe !
Die Geldstrafe ist Sache der örtlichen Bezirkshautmannschaft, der entzug wird nach dem Führerscheingesetz geahndet !
Aber Achtung es kommt eine RSA schreiben nach ca 2 Monaten wo du innerhalb 24 Stunden den Schein bei der BH oder nächsten Polizeidienststelle abgeben musst. Ohne Rücksicht auf die Berufliche und Finanzielle Situtation !
Das ist seit 01.06.2005 neu ( mit ists am 2.06. passiert ! ) man kann es sich nicht mehr aussuchen wie früher wenn man den schein abgeben will !
Die Karenzzeit sind 2 jahre wo Du keine Übertretung mehr haben darfst ansonsten 6 Wochen.
Bei anderen Deliketen wo der Führerschein entzogen wird innerhalb der Karenzzeit kommen automatisch 2 Wochen dazu !
Schau mal unter dem Führerscheingesetz im www nach. Da steht alles genau drinnen.
Muß mal sehen ob ich es noch finde !
Am besten ist Dein Freund hat für diese spezielle situation eine RS Vers. oder einen guten Verkehrsanwalt.
Ein Familienmitglied von mir ist auch Rechsanwalt, dar hat mir damals geraten die Sache zu bezahlen umd mir einen schönen Urlaub zu machen.
Das anfechten kann auch stark in die Hose gehen !
Hallo Rene,Zitat:
Original von Treo
nur 2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Tja ich weiß ja nicht was du für ein verhältnis zu Geld hast, aber ich finde dass das ne ganze Menge Schotter ist (von den zwei Wochen mal abgesehen - daas ist ja echt ein Witz)
Also 2.180,-€ ist ja mindestens ne halbe Krone bei Konzi
Gruß
René
Wenn Du schon zittierst, dann bitte richtig:
NUR war unter Anfuehrungsstrichen.Zitat:
Original von Gertschi... muss "nur" mit maximal:
2.180 EUR rechnen und fuer 2 Wochen den Lappen abgeben?
Aber zum Thema: Natuerlich sind 2.180 EUR eine Menge Geld. Da brauchen wir nicht darueber reden. Aber wenn er "nur" bezahlen muss und "nur" der Lappen fuer 2 Wochen weg ist, haelt sich das in Grenzen.
Es koennte ja auch so was wie Gemeingefaehrdung dazu kommen (oder was weiss ich, was da noch sein kann...) und dann sind wir vielleicht im Strafrecht. Vielleicht kommt dann eine Geldstrafe in Hoehe von 4.000 EUR dazu oder der Lappen ist fuer IMMER weg... "So" war das "nur" gemeint, ;)
Neuigkeiten von meinem schnellen Freund:
- Statt 130 km/h war es 221 km/h abzueglich der Toleranz.
Er hat nun eine Aufforderung zur Rechtfertigung bekommen. Dies kann er entweder
- schriftlich oder
- im Zuge einer muendlichen Verhandlung
tun.
Wenn er nicht zur Verhandlung erscheint, wird ohne ihnverhandelt.
Was wuerdet Ihr tun?
- Rechtfertigen - wo es nichts zu rechtfertigen gibt?
- Schriftliches Schuldeingestaendnis
- Zur Verhandlung gehen?
- oder nichts machen und auf die Strafe warten
Danke,
Gertschi
221??????????? 8o
ich würde den tacho umpinseln lassen und aus der 2 ne 1 machen lassen und sagen porsche ist schuld, die haben wohl ein falsches blatt eingebaut :D ;)
Fake-Blatt, aftermarket, eindeutig. :gut:
Tja, daumm gelaufen.
Richtig guten Anwalt einschalten, den fragen. Mehr kann man jetzt nicht mehr machen.
Der wird schon wissen ob das mit der Story von der Probefahrt angenommen wird, und ob es bei max. 2 Wochen und 2000 Euro bleibt, oder ob es sich bei diesen Größenordnungen schon um eine höhere Kategorie handelt.
Zitat:
Original von Gertschi
Neuigkeiten von meinem schnellen Freund:
- Statt 130 km/h war es 221 km/h abzueglich der Toleranz.
....
Was wuerdet Ihr tun?
...
ein Fahrrad kaufen...oder einen Fahrer anstellen...je nach Vermögenslage... :D
was soll man als Deutscher dazu sagen, hier blieben dir wenige Möglichkeiten.... =(
Harrrrryyyyy!!!!!
(Nein, nicht fahr den Wagen vor SONDERN hilf meinem Freund...)
im ernst jetzt:
ANWALT nehmen...!
Wie sieht das denn in AU aus, mit was muss man bei solch einer Übertretung rechnen? :grb:
Laut Recherche beim ersten Mal:
"Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--."
Anwalt nehmen und mal zum Psychologen gehen - 91 km/h zu schnell hat einfach was mit geistiger Reife, bzw. Ermangelung derselben zu tun.
ach mit nem 911er kann das schon mal passieren ;)
Nee, auch damit nicht.
was sind bitte hormine ? 8o