RE: kostenvoranschlag revision sub
wann muss bzw. sollte ne Krone zu Rev?
RE: kostenvoranschlag revision sub
Zitat:
Original von r-e-m-i-n-d
wann muss bzw. sollte ne Krone zu Rev?
Pauschal gesagt, je nach Beanspruchung, müssen Uhren mit einfachen Laufwerken, d.h. Handaufzug ohne Komplikationen sowie Automatik-Werke ohne Komplikationen (Komplikationen = Zusatzfunktionen wie Chrono-Funktion, Gangreservenanzeige usw.) erst zur Revision, wenn sie stehen bleiben durch normalen Verschleiß wie verharzte Fette, Oele und Schmutz oder eben durch diese Umstände tritt ein verändertes Gangverhalten ein wie massiver Nachgangang oder gar Vorgang durch verklebte Spiralumgänge usw.
Das gilt eigentlich für alle Marken unabhängig wie günstig sie sind.
Bei Werken der höheren Feinuhrmacherei, halt Werke mit besonderen Finessen oder Schnick-Schnack den keiner brauch oder gerade deswegen, weil er unser handwerkliches können unter Beweis stellt, benötigen mehr Zuwendung in Form von kürzeren Wartungsintervallen. Pauschal gesagt je nach Beanspruchung 3 - 5 Jahre.
Bei auftretenen Wasserschäden, ist es egal um welche Uhr es sich von den o.g. Beispielen handelt, dann bitte !!!sofort!!! zur Revision und nicht erst über Los gehen, da sonst jeder Tag mehr auch mit Mehrausgaben verbunden ist...
Gruß Andreas
RE: kostenvoranschlag revision sub
Das heißt, meinen ewigen Kalender sollte ich (trotz seltenem Tragen) wie in der BA von IWC empfohlen, nach ca. 5 Jahren einer Revision unterziehen lassen ?