ned nur ;)
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ned nur ;)
egal, ich liebe meinen BMW:-)))))))Zitat:
Original von hpl
ned nur ;)
so hanhaben es die autohändler, glaub mir das ruhig ich kenn mich da aus;)Zitat:
Original von RufusMücke
das stimmt nicht.Zitat:
Original von natafrese
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet,
pauschalisieren kann man die richtlinie nicht, da auch die schadenhöhe, wenn sie einen gewissen betrag übersteigt nicht mehr so in kraft tritt.
beispiel: fahrzeugwert: 30.000,- schaden 15.000,- euro- der resultierende minderverkaufswert ist definitiv höher als nur 2250,- euro.
2.beispiel wert: 8000,- euro, schaden 2000,-. wertminderung 200,- euro absolut i.o
es geht hier um einen versicherungsfall, nicht um den an- oder verkauf eines autos.Zitat:
Original von natafrese
so hanhaben es die autohändler, glaub mir das ruhig ich kenn mich da aus;)Zitat:
Original von RufusMücke
das stimmt nicht.Zitat:
Original von natafrese
laut versicherungstabellen und dat/schwacke-richtlinien werden zwischen 10-15% wertminderung angerechnet,
pauschalisieren kann man die richtlinie nicht, da auch die schadenhöhe, wenn sie einen gewissen betrag übersteigt nicht mehr so in kraft tritt.
beispiel: fahrzeugwert: 30.000,- schaden 15.000,- euro- der resultierende minderverkaufswert ist definitiv geringer als nur 2250,- euro.
2.beispiel wert: 8000,- euro, schaden 2000,-. wertminderung 200,- euro absolut i.o
und in rechtstreiten mit versicherungen wegen wertminderungen kenne ich mich ein wenig aus ;)
Lieber Themen-Starter - was fehlt denn nun der Kiste?
Sonst kommen wir hier nicht weiter!
@rufus: dann sag doch mal ganz unverblümt als jurist deine meinung zu den gewährten 250,- euro bei dem genannten schaden:cool:
Biete dem Versicherer eine Summe an, mit der du leben kannst (realistischt natürlich).....lehnen sie ab......dann ab zum Gutachter, mit dem Gutachten zum RA......und dann hat der Versicher unendlich viele Nebekosten der Beweissicherungskosten am Hintern, die er eigentlich im Sinne seines Unternehmens vermeiden sollte.....NICHT der Versicherungs-Inanspruchnehmer ist der Prämienkostentreiber, weil er seinen Schaden ersetzt haben möchte und zwar ohne Nachteil!!!!!, sondern in der Regel sind es die Unternehmen, die wenig zahlen wollen, meist auf Kosten der Geschädigten.......nun musst du aber deinen Schaden beweisen.....oder eben einen Deal machen....
Für diese Verhandlungen brauchst du keinen RA, denn auch Anwälte rennen nicht selber zum Anwalt, wenn es sie privat so treffen würde, die handeln ein Angebot aus und gut ist....
Also rechne deren Kosten mal aus, was bei dem Schaden ein GA, ein RA und die Minderung kostet.......dann hast du eine ca. Berghöhe, die zu gehen ist und darauf legts du ein Angebot vor, was dir hilft über den Berg zu kommen......so lässt keiner Federn, auch im Wiederverkauf des KFZ´s nicht....
Gruß Andreas
würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderungZitat:
Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto
A6
und was für ein Auto würde ich dann kriegen??Zitat:
Original von natafrese
würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderungZitat:
Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto
A6
Gruß
Uwe
was du willst, vorausgesetzt es ist ein alfa romeo:dr:Zitat:
Original von Uwe
und was für ein Auto würde ich dann kriegen??Zitat:
Original von natafrese
würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderungZitat:
Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto
A6
Gruß
Uwe
hihi :DZitat:
Original von natafrese
was du willst, vorausgesetzt es ist ein alfa romeo:dr:Zitat:
Original von Uwe
und was für ein Auto würde ich dann kriegen??Zitat:
Original von natafrese
würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderungZitat:
Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto
A6
Gruß
Uwe
boah sorry aber wenn ich so einen Mist lese. :motz: Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich mit Empfehlungen einfach mal zurückhalten. Man muss doch nicht zu jedem Thema seine Grütze schreiben. Die Gerichte in Deutschland sind eh überlastet mit solch sinnlosem Müll. Und dann noch nen Anwalt empfehlen. Nee Nee Nee.Zitat:
Original von padis
250 euro :rofl: :rofl: :rofl:
ich würde denen mitteilen, daß sie sich mit den 250 euro den Arsch putzen können
bei einem Neuwert von 15.000 euro sind da meiner Meinung nach mindestens 1500 extra abzuziehen. In manchen Fällen sogar bis 30 %.
Jeder kauft doch für den gleichen Preis lieber unfallfrei.
Wie Mücke schon sagt: sofort einen Gegengutachter
Die wollen Dich verarschen
250,-Euro WM nehmen Danke sagen und gehen. Fertig.
@cardealer-kollege::dr: :gut:
Danke :D :dr:Zitat:
Original von natafrese
@cardealer-kollege::dr: :gut:
Nach meiner Meinung hören sich 250 EUR OK an. Ich kenne auch GA wo bei 1.500 EUR Schaden KEINE WErtminderung festgelegt wurde.
Aber:
hat er Nutzungsausfall bekommen?
hat er die Auslagenpauschale bekommen?
Zitat:
Original von natafrese
was du willst, vorausgesetzt es ist ein alfa romeo:dr:Zitat:
Original von Uwe
und was für ein Auto würde ich dann kriegen??Zitat:
Original von natafrese
würdest du den wagen bei uns in zahlung geben, berechnen wir ca. 200,- wertminderungZitat:
Original von PAM00005
Kostenvoranschlag: 1.500 € brutto
A6
Gruß
Uwe
lol könnt ihr euch das leisten? Oder seid ihr ned froh, wenn ein Audi Kunde sein Auto in Zahlung geben würde:-)
Hmm... :grb: die letzten 2 Jahre - 3mal einer auf die Heckstoßstange gebumst.... habe nie an Wertminderung gedacht! ... mist.. =( Reparieren lassen, dicken Leihwagen genommen und fertig war das.
Man sollte aggressiver denken lernen.... :grb:
Zitat:
Original von Passion
Hmm... :grb: die letzten 2 Jahre - 3mal einer auf die Heckstoßstange gebumst.... habe nie an Wertminderung gedacht! ... mist.. =( Reparieren lassen, dicken Leihwagen genommen und fertig war das.
Man sollte aggressiver denken lernen.... :grb:
Denke nicht, das dies etwas mit "agressiver" denken zu tun haben soll.......es gibt Dinge, da lohnt es sich nicht um Geld zu streiten und auf jeden Punkt und jedes Komma im Klugscheißmodus zu bestehen....
Ich mache es in vielen Dingen eigentlich so wie du, wohlwissend vorauf ich verzichte und wohlwissend was ich haben muss......es lebt sich einfach besser so.....
...und das Geblubbere, das man Kosten bei den Versicherern zu seinem Vorteil nur herauspressen möchte usw........sind zwar nicht unbedingt Ammen-Märchen, aber bei oben genannten Fall, sehe ich jetzt keinen Bedarf nach den genannten Informationen, da die große Welle zu machen.....sicherlich leicht nachverhandeln.....und dann wieder leben...
Gruß Andreas
Na, wenn du dich da nicht zu weit aus dem Fenster legst. :flop:Zitat:
Original von RufusMücke
es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten.
Die Sachverständigen haben zwei Methoden bzw. Formeln zur Ermittlung des merkantilen Minderwertes!
Eine nach Ruhrkopf-Sam und eine nach ... (weis nicht mehr genau wie die Methode heißt)
hier ist ein Onlinerechner
Im Gegensatz zu einigen hier, weis ich schon ein wenig worüber ich rede.Zitat:
Original von CHT
Na, wenn du dich da nicht zu weit aus dem Fenster legst. :flop:Zitat:
Original von RufusMücke
es gibt keine "Errechnung" der WM nach den Rep.kosten.
Die Sachverständigen haben zwei Methoden bzw. Formeln zur Ermittlung des merkantilen Minderwertes!
Eine nach Ruhrkopf-Sam und eine nach ... (weis nicht mehr genau wie die Methode heißt)
hier ist ein Onlinerechner
Palandt § 251 Rn 12 oder so: " Eine allgemein anerkannte Schätzungsmethode hat sich für den Minderwert von Kfz nicht durchgesetzt."
Dürfe auch jedem einleuchten, da zB für eine zerstörte mehrteilige 21 Zoll Felge mit Bereifung im Wert von 1.500 EUR oder mehr es keine Wertminderung gibt, auch keine x%!
Deswegen auch miene Frage oben, was genau kaputt wurde. Aber das ist hier eh alles Perlen vor die Säue geworfen. Wurschtelt selbt mit Halbwissen weiter, ich halt mich künftig raus.