Original von Moehf
Zitat:
Original von MacLeon
Rechtsberatung und Internet passt immer etwas schlecht zusammen :-(
Haben die überhaupt nachgewiesen, dass sie die Rechteinhaber sind?
Wenn ja, bestünde eine Möglichkeit zur Verhinderung einstweiliger Maßnahmen evtl. darin, eine ganz schlichte strafbewehrte Unterlassungserklärung bestehend aus den Absätzen 1 und 2 abzugeben.
Eine andere: Geht erst mal zu einem im Medienrecht erfahrenen Anwalt. Eine Beratung sollte nicht viel mehr als eine Stunde dauern.
Na ja, ich habe mir die Bilder angeschaut und da ist schon Corbis als (C) eingetragen...
Und das mit dem Anwalt muss ich dann der Dame raten oder ist hier ein Anwalt im Forum, den man offiziell anrufen kann?