RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von Ticktacktom
Zitat:
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die
backen???halten ! :gut: :D :D
hhmm wie siehts denn aus, wenn ich als gewerbetreibender was ankaufe und diesen dann weiterverkaufe?
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von ibi
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Original von Ticktacktom
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Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die
backen???halten ! :gut: :D :D
hhmm wie siehts denn aus, wenn ich als gewerbetreibender was ankaufe und diesen dann weiterverkaufe?
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
Nicht zwingend ibi.....aber du hast dann genauso wie Privatleute, ertmal ein riesiges Problem.....das du die Uhr erstmal los bist, ist das kleinere Übel, wenn du juristischen Erfolg hast, bekommst du u.U. sogar dein Geld vom Verkäufer zivilrechtlich wieder.....
Nur als gewerblicher Ankäufer, darf man voraussetzen, das du bei den Herstellern vor dem Kauf, mal anfragst, ob die Uhr als nicht gestohlen gilt......auch wenn dies meist nicht die Regel ist, verringert dies aber deine Probleme....
Habe das mal vor Jahren für einen Uhrensammler gemacht, der kalte Füsse bekam nach einem Erwerb einer Uhr, da ihm im nachhinein bedenken kamen.....binnen 24 Std. war die Kripo bei mir.....und dann ging die Post richtig ab, denn diese Uhr stammte aus einem Raubmord Delikt.....aber für den Käufer ist die Sache noch glimpflich ausgegangen......bis auf den Kapitalverlust....
Wie man ankauft, sollte man für sich entscheiden.....nur die Konsequenzen seines Handelns, sollte man vorab kennen....
Gruß Andreas
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von ibi
Zitat:
Original von Ticktacktom
Zitat:
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die
backen???halten ! :gut: :D :D
hhmm wie siehts denn aus, wenn ich als gewerbetreibender was ankaufe und diesen dann weiterverkaufe?
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
ibi, genau das kommt auch immer wieder vor...frag mal die Besitzer sogenannter "Ankaufstellen" für Schmuck, Uhren, Elektronik-Geräte etc. ...und viele von denen sind in der Tat nix anderes als Hehler....brauchen halt immer gute Verteidiger..... :D :D
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von Andreas
Nicht zwingend ibi.....aber du hast dann genauso wie Privatleute, ertmal ein riesiges Problem.....das du die Uhr erstmal los bist, ist das kleinere Übel, wenn du juristischen Erfolg hast, bekommst du u.U. sogar dein Geld vom Verkäufer zivilrechtlich wieder.....
Nur als gewerblicher Ankäufer, darf man voraussetzen, das du bei den Herstellern vor dem Kauf, mal anfragst, ob die Uhr als nicht gestohlen gilt......auch wenn dies meist nicht die Regel ist, verringert dies aber deine Probleme....
Habe das mal vor Jahren für einen Uhrensammler gemacht, der kalte Füsse bekam nach einem Erwerb einer Uhr, da ihm im nachhinein bedenken kamen.....binnen 24 Std. war die Kripo bei mir.....und dann ging die Post richtig ab, denn diese Uhr stammte aus einem Raubmord Delikt.....aber für den Käufer ist die Sache noch glimpflich ausgegangen......bis auf den Kapitalverlust....
Wie man ankauft, sollte man für sich entscheiden.....nur die Konsequenzen seines Handelns, sollte man vorab kennen....
Gruß Andreas
bei dir waren die innerhalb von 24 std., bei mir kamen die erst nach 2 wochen angetanzt :wall:
war letztes jahr, ne goldene lady angeboten bekommen mit papiere!!!!! trotzdem nen fax nach köln geschickt, den ganzen tag auf ne rückmeldung von kölle gewartet, nix gekommen! am nächsten kam der verkäufer wieder, uhr nicht gekauft!!!
nach 2 wochen stand die kripo auf der matte :wall:
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
bitte auf dem Laufenden halten!
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von vwbusmike
Hallo Ich habe da eine ziemlich knifflige Frage. Vor ca 2J ahren bot mir jemand eine 16753 an die einen totalen Wasserschaden erlitten hatte.
............Uhr gäbe es eine Verlustmeldung aus 99 man könne aber den Besitzer nicht mehr ermitteln da die Akten beim BKA nach 5 Jahren gelöscht würden.
Die Uhr wurde dann unrepariert zurückgegeben.
Riecht das nicht eher nach Versicherungsbetrug?
Uhr ist abgesoffen, und irgendeine Versicherung wurde in irgendeiner Form in Anspruch genommen. Die abgesoffene Leiche wurde daraufhin dann auch noch versilbert.
Ich kann mir nämlich nur schwer vorstellen, das beim BKA die Daten zu Raub, Diebstahl oder Einbruch bereits nach 8 Jahren nicht mehr verfügbar sind.
Gruß
Holger
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Das BKA kümmert sich nicht um regulierte Wasseschäden an Uhren?! Diebstahl verjährt nun mal nach 5 Jahren,wenns verjährt...wozu sollte man Unterlagen aufheben?
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von Ticktacktom
Zitat:
Original von ibi
Zitat:
Original von Ticktacktom
Zitat:
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die
backen???halten ! :gut: :D :D
hhmm wie siehts denn aus, wenn ich als gewerbetreibender was ankaufe und diesen dann weiterverkaufe?
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
ibi, genau das kommt auch immer wieder vor...frag mal die Besitzer sogenannter "Ankaufstellen" für Schmuck, Uhren, Elektronik-Geräte etc. ...und viele von denen sind in der Tat nix anderes als Hehler....brauchen halt immer gute Verteidiger..... :D :D
Da kommen bei mir ganz andere Gedanken auf......bzw. die müssen doch alle Ärger mit dem Finanzamt haben....keine Ankaufbelege oder Maklervertrag, wenn die Ware im Kundenauftrag verkauft wird......versteuert denn keiner mehr die Courtage oder die Differenzbesteuerung.....bin ich noch der letzte Blöde hier in der BRD....der vergessen hat das Licht auszumachen.....
Mal von den Haftungen des Verkäufers jetzt mal abgesehen....die sich aus den rechtlichen Belangen ergeben......
Oder lässt es wirklich jeder drauf ankommen und ich bin nur naiv, weil ich nicht auf meinen guten Anwalt baue,,,,wo ich bei solchen Geschäftsgebahren wohl wegen Kinder***** Stammkunde wäre...
@ ibi,
ja, Vormittags habe ich per Fax bei einem Uhrenhersteller mal wegen der Unbedenklichkeit einer DAU angefragt.....folgendem frühen Morgen darauf, ich wollte mein Geschäft gerade aufschließen von außen.....da klopfte mir ein netter Herr mit seiner Hundemarke auf die Schulter.....der hat mich so erschrocken, das er aufpassen musste, das ich ihm keine im Affekt gelatscht habe.....der hatte aber eine gute Reaktion...und entschuldigte sich auch für seine Unbedachtheit....ja und dann das volle Programm....der Ermittlungen...
Gruß Andreas