Zitat von
Sara
Chief, das ist richtig. Es ging mir oben jedoch darum, dass der normale Käufer, der z.B. einen Kleiderschrank, einen Fernseher oder eben auch eine Uhr kauft, gar nicht wissen kann, ob dieser nicht ursprünglich aus einem Drittland eingeführt worden ist. Hierzu besteht auch keine Recherchepflicht. Als Käufer oder Käuferin muss ich nicht wissen, ob ein Gegenstand ursprünglich aus dem Gebiet der EU stammt oder früher aus einem Drittland eingeführt worden ist.
Wenn mir Herr X also in Köln gegen Vertrag ein Bett verkauft, lastet auf diesem Bett genauso wenig eine Steuerschuld, wie wenn mir Herr Y in Hamburg eine Submariner gegen Vertrag veräußert. Ob das Bett und die Uhr vorher aus Dubai, Zurich oder woher auch immer eingeführt worden sind, spielt für mich schlichtweg keine Rolle. Steuerschuldner ist derjenige, der etwas aus einem Drittland in das Gebiet der EU verbringt. Nicht jedoch die Sache an sich oder ein späterer, argloser Erwerber.
Klar ist jedoch (wie du ja auch schreibst: Es geht immer um Belege), dass man diesen Erwerb innerhalb der EU zweifelsfrei nachweisen können sollte (sprich: Vertrag mit Unterschriften und bei persönlicher Aushändigung noch ein Übergabebeleg innerhalb der EU mit Unterschriften). Dann kann einem egal sein, wo die Uhr mal hergekommen ist.